Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 22. Dezember 2022, das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) und das Wind-auf-See-Gesetz (WindSeeG 2023) beihilferechtlich genehmigt. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien können wie geplant zum 1. Januar 2023 Anwendung finden.
Der Rat der Europäischen Union hat am 22. Dezember 2022 die Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien erlassen, welche am 29. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.
Die Verordnung ist am 30. Dezember 2022 Kraft getreten und gilt befristet für einen Zeitraum von 18 Monaten. Sie ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 9. Dezember 2021, die wesentlichen Inhalte der sog. Frühjahrs-Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 beihilferechtlich genehmigt. Dazu zählen insbesondere
Die Europäische Kommission hat am 04. Juni 2021 eine verlängerte deutsche Regelung zur Förderung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (mit Ausnahme von mit Stein- und Braunkohle betriebenen Anlagen) nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 29. April 2021, das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) beihilferechtlich genehmigt. Damit findet das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Gesetz nun Anwendung. Die Genehmigung umfasst die wesentlichen Teile des EEG 2021.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 5. Juni 2019 die Richtlinie (EU) 2019/944 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU erlassen, welche am 14. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde. Sie ist überwiegend am zwanzigsten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 5. Juni 2019 die Verordnung (EU) 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt erlassen, welche am 14. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.
Sie ist am zwanzgisten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten, sie gilt jedoch ab dem 1. Januar 2020. Die Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 5. Juni 2019 die Verordnung (EU) 2019/942 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden erlassen, welche am 14. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.
Sie ist am zwanzgisten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten. Die Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner Umsetzungsakte der Mitgliedstaaten.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 5. Juni 2019 die Verordnung (EU) 2019/941 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG erlassen, welche am 14. Juni 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde.
Am 30. November 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission ihr umfangreiches EU-Legislativpaket „Saubere Energie für alle Europäer“ - auch Winterpaket genannt - mit neuen klima- und energiepolitischen Zielen bis 2030.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 11. Dezember 2018 die Verordnung (EU) 2018/1999 über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 663/2009 und (EG) Nr.
Am 21. Dezember 2018 ist im Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie (EU) 2018/2002 zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU zur Energieeffizienz verkündet worden. Demnach müssen die Mitgliedsstaaten unter anderem geeignete Maßnahmen ergreifen, um bis zum Jahr 2030 4,4% des jährlichen Energieverbrauchs einzusparen.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 11. Dezember 2018 die Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie - EERL) erlassen, welche am 21. Dezember 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde. Sie ist am dritten Tag nach ihrer Verkündung in Kraft getreten.
Am 30. Mai 2018 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie (EU) 2018/844 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizient von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU erlassen, welche am 19. Juni 2018 im Amtsblatt der Europäischen Union verkündet wurde. Sie ist am 9. Juli 2018 in Kraft getreten.
Mit Beschluss vom 20. Dezember 2016 hat die Europäische Kommission den Einklang des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2017 (EEG 2017) mit den EU-Beihilfevorschriften bestätigt und somit auch die darin enthaltenen Ausschreibungsregelungen gebilligt.
Die EU-Verordnung 2016/631 zur Festlegung eines Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger dient der gesamteuropäischen Harmonisierung von Vorschriften für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen (RfG-VO).
Die Richtlinie 2014/32/EU zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt (Messgeräterichtlinie oder MID-Richtlinie) wurde am 26. Februar 2014 erlassen und trat am 20. April 2016 in Kraft.
Die EU-Verordnung 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (englisch: Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency; "REMIT") dient der Bekämpfung von Insider-Handel und Marktmanipulation auf den Energiegroßhandelsmärkten. Sie trat am 28. Dezember 2011 in Kraft und entfaltet unmittelbare Rechtswirkung in allen EU-Mitgliedsstaaten.
Die Europäische Kommission hat am 10.06.2010 zur Konkretisierung der Anforderungen an die Zertifizierung von flüssiger Biomasse und Biokraftstoffen nach der europäischen Richtlinie 2009/28/EG
Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinien 2001/77/EG und 2003/30/EG.
Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt, aufgehoben durch Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.
Richtlinie 1992/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Ziel der Richtlinie ist Förderung der Erhaltung der biologischen Vielfalt einhergehend mit wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen. Insgesamt soll eine nachhaltige Entwicklung angestrebt werden.