Mit der EnWG-Novelle vom Februar 2025 wurde ein sogenannter „Steuerbarkeitscheck“ für Erzeugungsanlagen und Speicher eingeführt. Dieser verpflichtet alle Anschlussnetzbetreiber zur jährlichen Überprüfung der Steuerbarkeit der Anlagen in ihrem Netzgebiet.
Die gesetzliche Grundlage bildet § 12 Abs. 2b EnWG. Demnach sind Netzbetreiber aller Spannungsebenen verpflichtet, jährlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbarkeit nach § 13a Abs. 1 bzw. § 14 Abs. 1 EnWG erfüllt sind.
Der KWKG-Aufschlag für das Jahr 2014 beträgt für alle Letztverbräuche
Der KWKG-Aufschlag für das Jahr 2015 beträgt für alle Letztverbräuche
Der KWKG-Aufschlag für das Jahr 2016 beträgt für alle Letztverbräuche
der Letztverbrauchskategorie A' (bis zu einem Verbrauch von 1.000.000 kWh/a) 0,445 ct/kWh