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Gesetzesbezug: WindSeeG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. August 2024 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für zentral voruntersuchte Flächen bekannt gegeben. Das Gebotsverfahren wurde, wie bereits 2023, mit qualitativen Kriterien durchgeführt. Gebotstermin war der 1. August 2024.

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Gesetzesbezug: WindSeeG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 21. Juni 2024 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für nicht zentral voruntersuchte Flächen aus dem dynamischen Gebotsverfahren bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juni 2024.

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Politisches Programm
Gesetzesbezug: WindSeeG

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Entwurf des Flächenentwicklungsplans (FEP) und die zugehörigen Umweltberichte veröffentlicht. Erstmals sollen im laufenden Verfahren Flächen für den Ausbau der Windenergie auf See auf eine Leistung von 60 GW bis 2037 festgelegt werden. Zudem sollen bereits in der aktuellen Fortschreibung des FEP Beschleunigungsflächen ausgewiesen werden, die von den vereinfachten und beschleunigten Verfahren der Erneuerbaren-Richtlinie der EU profitieren.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: WindSeeG, EnWG 2011, NABEG

Zur Umsetzung der durch das Europäische Parlament und dem Rat der Europäischen Union am 18. Oktober 2023 erlassenen Richtlinie (EU) 2023/2413 („Renewable Energy Directive III“ bzw.

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Politisches Programm

Gemäß § 99 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) ist die Bundesregierung verpflichtet, das EEG und das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zu evaluieren und dem Bundestag bis zum 31.12.2023 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

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Gesetzesbezug: WindSeeG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 10. August 2023 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für zentral voruntersuchte Flächen bekannt gegeben. Das Gebotsverfahren wurde erstmals mit qualitativen Kriterien durchgeführt. Gebotstermin war der 1. August 2023.

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Gesetzesbezug: WindSeeG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. Juli 2023 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen für nicht zentral voruntersuchte Flächen aus dem dynamischen Gebotsverfahren bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Juni 2023.

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Politisches Programm

In dem Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 der Bundesregierung werden die Klimaschutzmaßnahmen für die Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) im Einzelnen ausgeführt. Zudem werden die unterstützenden Maßnahmen dargestellt, die sektorenübergreifende Wirkung entfalten sollen, u. a.

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Gesetzesbezug: EEG 2023, WindSeeG

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag, den 22. Dezember 2022, das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) und das Wind-auf-See-Gesetz (WindSeeG 2023) beihilferechtlich genehmigt. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien können wie geplant zum 1. Januar 2023 Anwendung finden.

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Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: WindSeeG

Der Aufsatz stellt die grundlegenden Neuerungen im WindSeeG dar, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind. Hierzu gehört die Erhöhung der Ausbauziele auf mindestens 30 GW bis 2030, 40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2045. Auch die Ausschreibungsziele in den Jahren 2023 bis 2026 werden stark erhöht.

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Gesetzentwurf
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften.
 
Um die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen, soll durch weitere Maßnahmen der Gasverbrauch in den Wintern 2022/2023 und 2023/2024 reduziert werden sowie gleichzeitig die Stromversorgung gewährleistet bleiben.
 
Hierzu sollen in verschiedenen Gesetzen Vorschriften ergänzt werden, die insbesondere die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas u
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Gesetzesbezug: WindSeeG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 7. September 2022 die Ergebnisse der Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen im zentralen Modell bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. September 2022.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: WindSeeG

Mit dem 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad soll die Stromversorgung Deutschlands 2035 nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien bestehen. Für diesen Zweck ist ein Ausbau der Windenergie auf See auf mindestens 30 Gigawatt bis zum Jahr 2030, auf mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr 2035 und auf mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045 vorgesehen. Mit dem Gesetz sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den beschleunigten Ausbau geschaffen werden.

Wesentliche Inhalte des Gesetzesentwurfs sind unter anderem:

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Aufsatz
Gesetzesbezug: WindSeeG

Der Autor gibt einen umfassenden Überblick über die historische Entstehung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der rechtlichen Fallstricke im gegenwärtigen Rechtsrahmen. Eine Bindungswirkung der Planfeststellungsbehörde durch Voruntersuchungen in der Planfeststellung sei zu verneinen. Auch untersucht der Artikel das Verschlechterungsverbot und Verbesserungsgebot von Gewässern bei Offshore-Windenergie mit Bezug zum Weservertiefungsurteil des EuGH.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011, WindSeeG

Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Rahmenbedingungen für die Erzeugung von Wasserstoff durch Offshore-Windenergieanlagen und Elektrolyseure.

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Aufsatz

Der Autor behandelt die Netzanbindung von Windenergieanlagen (WEA) auf See unter dem Blickwinkel des Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht, welche eine Änderung der § 17d Abs. 6 bis 9 EnWG veranlasst haben.

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Gesetzesbezug: WindSeeG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 09. September 2021 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Offshore-Windenergieanlagen im zentralen Modell bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. September 2021.

In der Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See standen drei Flächen mit einem Ausschreibungsvolumen von insgesamt 958 MW zum Gebot, davon zwei Flächen in der Nordsee (N-3.7 und N-3.8) sowie eine in der Ostsee (O-1.3).

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Aufsatz
Gesetzesbezug: WindSeeG, EEG 2017

Der Autor berichtet über die Krise der Offshore-Windindustrie und die Stagnation des Ausbaus. Er sieht die Ursachen in dem 2017 eingeführten Ausschreibungssystem und dem langen Planungshorizont für die Fertigstellung eines Offshore-Windparks. Zwar seien die Voraussagen ab 2025 optimistischer, jedoch lasse die „Ausbaudelle” zwischen 2020 und 2025 schlimme Konsequenzen befürchten. Kleinere und mittlere Betriebe, die nicht so schnell den Markt wechseln könnten, würden hart getroffen werden. Das Ausbautempo müsse signifikant erhöht werden.

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Rechtsprechung– 4 C 2.19
Aktenzeichen: 4 C 2.19

Leitsätze:

1. Der Begriff der Überwachungs- oder Aufsichtsmaßnahmen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 UmwRG ist weit auszulegen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2020 - 9 A 22.19 - BVerwGE 168, 368).

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Aufsatz
Gesetzesbezug: GG, WindSeeG

Der Aufsatz stellt die Prozessschritte in der Offshore-Windenergie von der Neuordnung der Zulassungspraxis bis zum „vorläufigen“ Abschluss mit der Einführung des § 10a im Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) vom 3. Dezember 2020 vor.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: MessEV, SeeAnlG, SeeAnlV, WindSeeG

Der Beitrag behandelt Problematiken der festinstallierten sowie der schwimmenden Offshore-Windkraft. Mithilfe des deutschen Schiffregisters solle bei Letzterer Rechts- und Investitionssicherheit in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) auf hoher See hergestellt werden. Die Errichtung von festinstallierten Offshore-Windparks außerhalb der Zwölf-Seemeilen-Zone sei sachenrechtlich kritisch, aber auch schwimmende Windkraft bringe reihenweise ungeklärte Rechtsfragen.

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Aufsatz

Am 03.06.2020 hat das Bundeskabinett eine Novelle zum Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG-E) beschlossen, mit dem die Ausbauziele für Offshore-Windenergie von gegenwärtig 15 GW auf 20 GW im Jahr 2020 und wenn möglich auf 40 GW im Jahr 2040 angehoben werden sollen. Der Fokus liege dabei auf der Reform des Ausschreibungssystems durch die Einführung negativer Gebote und eines dynamischen Gebotsverfahrens als zweite Gebotskomponente.

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Rechtsprechung– 1 BvR 1679/17
Aktenzeichen: 1 BvR 1679/17

Leitsätze:

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: EEG 2017, EEAV, EEV, EnWG 2011, WindSeeG

Der Gesetzentwurf behandelt drei Maßnahmen:

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