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Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher (Änderung EEG 2021)

Das Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher vom 23. Mai 2022 (BGBl. I S. 747, s. Anhang), welches am 27. Mai 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ändert das EEG 2021 zum zweiten Mal.

Mit dem Gesetz novelliert der Gesetzgeber das Erneuerbare-Energien-Gesetz und das Energiewirtschaftsgesetz. Das Gesetz senkt die EEG-Umlage auf einen Wert von null Cent pro Kilowattstunde für Strommengen im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Dezember 2022.

Gemäß Artikel 3 tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung, also am 28. Mai 2022 in Kraft.

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Fundstelle (Gesetzblatt)

BGBl. I S. 747

Fundstelle (online)