Mit dem Ziel, 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu produzieren und dem wachsenden Strombedarf aufgrund der Elektrifizierung von Industrieprozessen, Wärme und Verkehr (Sektorenkopplung), bedarf das geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz einer grundlegenden Überarbeitung.
Für die erforderliche Ausbaudynamik der erneuerbaren Energien überarbeitet der Gesetzgeber neben Änderungen im Planungs-, Bau-, Genehmigungs-, Natur- und Artenschutzrecht das gesamte Erneuerbare-Energien-Gesetz und stellt damit die größte Beschleunigungsnovelle seit dem Bestehen des EEG vor.
Das Gesetz beinhaltet u. a. folgende Änderungen zu Gesetzen und Verordnungen:
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG)
- Energie-Umlagen-Gesetz (EnUG)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
- Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV)
- Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV)
Gang des Gesetzgebungsvorhaben:
- 4. März 2022: Referentenentwurf des BMWK
- 17. März 2022: Stellungnahme der Clearingstelle EEG|KWKG
- 6. April 2022: Bundeskabinett beschließt
- Anträge der Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern (BR-Drs. 162/2/22; 162/3/22)
Auf den Seiten des BMWK finden Sie weitere Stellungnahmen zu diesem Gesetzesvorhaben.