Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor.
Mit dem Ziel, 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien bis 2030 zu produzieren und zusätzlich den wachsenden Strombedarf aufgrund der Elektrifizierung von Industrieprozessen, Wärme und Verkehr (Sektorenkopplung) abzudecken, bedarf das geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz einer grundlegenden Überarbeitung.
Für die erforderliche Ausbaudynamik der erneuerbaren Energien überarbeitet der Gesetzgeber neben Änderungen im Planungs-, Bau-, Genehmigungs-, Natur- und Artenschutzrecht das gesamte Erneuerbare-Energien-Gesetz und stellt damit die größte Beschleunigungsnovelle seit dem Bestehen des EEG vor.
Das Gesetz beinhaltet u. a. Änderungen zu folgende Gesetzen und Verordnungen:
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
- Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
- Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV)
- Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV)
- Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV)
Gang des Gesetzgebungsvorhabens:
- 4. März 2022: Referentenentwurf des BMWK
- 17. März 2022: Stellungnahme der Clearingstelle EEG|KWKG
- 6. April 2022: Bundeskabinett beschließt
- Anträge der Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern (BR-Drs. 162/2/22; 162/3/22)
- 5. Juli 2022: Beschlussempfehlung des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/2580)
- 6. Juli 2022: Bericht des Bundestagsausschusses für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/2656).
- 6. Juli 2022: Bericht des Haushaltsausschusses (BT-Drs. 20/2642).
- 2. und 3. Lesung im Bundestag (BT-Drs. 20/1630; 20/2580); Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 315/22); Beschluss der Entschließung (BR-Drs. 315/22(zu)).
- 28. Juli 2022: Verkündung im BGBl. Teil I Nr. 28, S. 1237.
Auf den Seiten des BMWK finden Sie weitere Stellungnahmen zu diesem Gesetzesvorhaben.
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