Das Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 24. Februar 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Das Gesetz wurde am 27. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Das Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes und der KWK-Ausschreibungsverordnung vom 21. Februar 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2023 (KWKG 2023), welches nunmehr als KWKG 2025 am 1. April 2025 in Kraft tritt (Urfassung).
Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz) vom 21. Februar 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 2 das Messstellenbetriebsgesetz (
Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung (sog. Biomasse-Paket) vom 21. Februar 2025 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 1 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Das Gesetz wurde am 24. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fünfte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Fünfte Windenergie-auf-See-Verordnung – 5. WindSeeV)
Das Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze ändert u. a. das EEG 2023.
Das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen vom 10. Oktober 2024 wurde am 16. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 17. Oktober 2024 in Kraft. Durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird Mietern fortan ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Anbringung und Nutzung von steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen eingeräumt.
Durch das Gesetz wurden
Das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 15. Juli 2024 wurde am 16. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 17. Juli 2024 in Kraft.
Artikel 1 des Gesetzes ändert das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG).
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Das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht vom 3. Juli 2024 wurde am 8. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat vorbehaltlich einzelner Regelungen am 9. Juli 2024 in Kraft. Mit dem am 6. November 2024 verkündeten Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 340 erfolgte eine nachträgliche Berichtigung vom Artikel 1.
Das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8.
Vierte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Vierte Windenergie-auf-See-Verordnung – 4. WindSeeV)
Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen und zur Anpassung weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 5. Februar 2024 (siehe Anhang) ändert u. a.
Das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 12 das Messstellenbetriebsgesetz (
Mit der Einführung der Regelung „Nutzen statt Abregeln“ sollen die Nutzungsmöglichkeiten von Strommengen aus EEG-Anlagen, deren Wirkleistungserzeugung ansonsten aufgrund von strombedingten Engpässen reduziert werden müsste, erweitert werden. Ab dem 1. Oktober 2024 müssen demnach die Betreiber von Übertragungsnetzen mit Regelzonenverantwortung bei solchen Engpässen jene Strommmengen, die in Anlagen i. S. d.
Das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung vom 16. Oktober 2023 wurde am 19. Oktober 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt vorbehaltlich einzelner Regelungen am 1. Januar 2024 in Kraft.
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Das Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze vom 26. Juli 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 4 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Das Gesetz wurde am 2. August 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt vorbehaltlich einzelner Regelungen am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 3. Juli 2023, verkündet im BGBl. 2023 I Nr. 176 am 6. Juli 2023, trat vorbehaltlich einzelner Regelungen am 7. Juli 2023 in Kraft.
Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) vom 22. Mai 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 2 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und durch Artikel 3 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Das Gesetz wurde am 26. Mai 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die Verordnung zur Anpassung der Berechnung des Differenzbetrages nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und dem Strompreisbremsegesetz für ausgewählte Kundengruppen (Differenzbetragsanpassungsverordnung - DBAV) vom 17. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 81), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22.
Die Verordnung zur Anpassung der Berechnung des Differenzbetrages nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und dem Strompreisbremsegesetz für ausgewählte Kundengruppen sowie zur Änderung der KWK-Ausschreibungsverordnung vom 17.
Dritte Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Dritte Windenergie-auf-See-Verordnung – 3. WindSeeV)
Gesetz zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen sowie zur Schaffung eines Herkunftsnachweisregisters für gasförmige Energieträger und eines Herkunftsnachweisregisters für Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweisregistergesetz - HkNRG) vom 4. Januar 2023 ist am 14.
Das Gesetz zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung anderer energierechtlicher Vorschriften vom 4. Januar 2022 (BGBl. 2023 I Nr. 9) trat am 14. Januar 2023 in Kraft.
Das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom 4. Januar 2023, verkündet im BGBl. 2023 I Nr. 6 am 11. Januar 2023, tritt rückwirkend am 1. Januar 2023 bzw. zum Teil am 01. Februar 2023 in Kraft.