Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften verfolgt das Ziel, die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von normativen Vorgaben des nationalen Gesetzgebers zu gewährleisten. Insbesondere sollen die Zuständigkeiten bei der Ausgestaltung der Netzzugangs- und Netzentgeltregulierung an die unionsrechtlichen Vorgaben sowie die Auslegung des EuGH anpasst werden.
Die EU-Kommission hat in zwei Rechtsakten Kriterien für „grünen“ Wasserstoff festgelegt.
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen.
Der Aufsatz untersucht neue Funktionen im Hinblick auf die Stärkung des ländlichen Raums sowie der kommunalen Energiewende mit Hilfe der Agri-Photovoltaik. Der Autor thematisiert den Stand der Forschung, ergänzt mit einem Blick auf die Wertschöpfung, die Stärkung des Artenschutzes und des ländlichen Raums.
Die Autoren untersuchen förderale Maßnahmen zur Förderung von Solarenergie zusätzlich zur Förderung durch das EEG. Das EEG regle die Förderungen erneuerbarer Energien nicht abschließend.
Die vorliegende Studie der Stiftung Umweltenergierecht betrachtet, im Lichte des russischen Angriffskrieges in der Ukraine, die wesentlichen beihilferechtlichen Stellschrauben in der EU, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen.
Der Aufsatz handelt von der Umsetzung der europäischen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED II) in nationales Recht und den daraus folgenden Nachhaltigkeitsnachweis für Biomasse-Anlagen in Deutschland. Ein großes Problem sei die Treibhausgasemission der Biomasse-Anlagen, welche oft durch zu wenig Standardwerte für Substrate individuell hergeleitet werden müssten. Stellschrauben für die Treibhausgasemission seien die Güllegutschrift und die genaue Datenerfassung im Bereich des Anbaus.
Die Europäische Kommission hat am 9. April 2014 die Leitlinien für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie (UEBLL) verabschiedet.
Die Autoren untersuchen die rechtlichen Belange der Agri-Photovoltaik, die Kombination von bewirtschafteten Feldern mit dort errichteten Solarzellen. Der Aufsatz steigt mit den Regelungen des EEG ein, behandelt dann bau- und genehmigungsrechtliche Vorgaben, um dann noch die Möglichkeit der EU-Direktzahlungen zu beleuchten.
Der Autor untersucht die Konsequenzen aus dem BVerfG-Klimabeschluss (BVerfG, Beschl. v. 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18) für die folgende Gesetzgebung.
Leitsatz: Liefert ein Unternehmer mit einer von ihm hergestellten Biogasanlage vorsteuerabzugsberechtigt Strom gegen Entgelt, während er die mit der Anlage erzeugte Wärme unentgeltlich auf andere Personen überträgt, handelt es sich bei der Wärmelieferung um eine Zuwendung i. S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG.
Der Aufsatz befasst sich mit der Regulierung (reiner) Wasserstoffnetze und den vertraglichen Regelungen die im Zusammenhang mit der Energielieferung an den Letztverbraucher bestehen. Hierbei wird auf die Ergänzungen und Neuregelungen eingegangen, die der Gesetzgeber im Rahmen der Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben durch ein entsprechendes, umfassendes Gesetzespaket, welches unter dem 27. Juli 2021 in Kraft getreten ist, erlassen hat. Die Autoren erkennen hierbei eine deutliche Erweiterung der Rechte für Letztverbraucher im Energielieferverhältnis.
Am 1. Oktober 2021 traten die Regelungen zum Redispatch 2.0 im deutschen Recht in Kraft. Der vorliegende Beitrag untersucht ihre Vereinbarkeit mit geltendem EU-Recht.
Der Autor behandelt das Urteil des EuGH v. 02.09.2021 (C-718/18) über das im November 2018 seitens der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren zur Unabhängigkeit der Energieregulierung.
Die Geothermie rücke zunehmend bei der Stromerzeugung und der Gebäudebeheizung in den Vordergrund. Ihr Ausbau sei im Rahmen der Wärmewende und zur Erreichung der Klimaziele unerlässlich. Aus dem Grund untersuchen die Autoren die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der Geothermie.
Der Aufsatz fasst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) v. 02.09.2021 (C-718/18) auf, bei dem der EuGH eine größere Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) verlangt hatte.
Das Impulspapier „Ein beihilfefreies und schlankeres EEG - Vorschlag zur Weiterentwicklung des bestehenden Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ der Stiftung Umweltenergierecht, im Auftrag der Agora Energiewende, legt Vorschläge für Reformen des EEG vor.
Das EU-Winterpaket "Saubere Energie für alle Europäer" hat die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft und die Bürgerenergiegemeinschaft als neue dezentrale Akteure eingeführt.
Sachverhalt: Gem. Art. 26 der Energiecharta können Energieunternehmen gegen Vertragsstaaten vor privaten Schiedsgerichten auf Schadensersatz klagen, wenn eine Maßnahme des Staates die Investitionen des Unternehmens beeinträchtigt. Ein ukrainisches Unternehmen hatte auf dieser Basis gegen die Republik Moldau geklagt und einen Schiedsspruch errungen.
Sachverhalt: Die Europäische Kommission beanstandete in ihrer Klage gegen die Bundesregierung, dass die fehlende Unabhängigkeit der BNetzA einen Verstoß gegen geltendes EU-Recht darstelle.
Entscheidung: Bejaht.
Der Autor nimmt Stellung zum Klimaschutzbeschluss des BVerfG vom März 2021 und fragt sich insbesondere, welche Auswirkungen dies für den Grundrechtsschutz von Energiekonzernen mit CO2-relevanten Aktivitäten habe.
Die vorliegende Studie der Stiftung Umweltenergierecht untersucht im Auftrag der Koordinierungsstelle des Akademienprojekts „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS) den rechtlichen Rahmen für Erzeugung, Transport und Nutzung von Wasserstoff.
Vorabinformation:
Der BDEW hat eine Anwendungshilfe zum Netzbetreiberkoordinationskonzept (NKK) veröffentlicht. Das NKK soll eine effiziente und gestaffelte Umsetzung des Redispatch 2.0 auf der Basis logisch aufeinander aufbauender Module gewährleisten.