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Suche in EEG 2017 §§ 28 bis 35a

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Rechtsprechung– 4 U 51/19

Sachverhalt: Der Kläger (Anlagenbetreiber) betreibt eine aus zwei Blockheizkraftwerken (BHKW) bestehende Biogasanlage. Das BHKW-1 wurde im Jahr 2005 in Betrieb genommen, das BHKW-2 im Jahr 2011.

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Rechtsprechung– 3 Kart 24/22

Leitsätze:

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Rechtsprechung– 3 Kart 114/21
Aktenzeichen: 3 Kart 114/21

Leitsätze:

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Rechtsprechung– 3 Kart 87/21

Leitsätze des Gerichts:

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Rechtsprechung– 8 U 11/21

Sachverhalt: Eine Netzbetreiberin richtet gegen eine Anlagenbetreiberin einen Rückforderungsanspruch der zuvor gezahlten Marktprämie.

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Stellungnahme 2020/72-IV– Clearingstelle EEG|KWKG

Auf Ersuchen des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hat die Clearingstelle eine Stellungnahme u.a. zu den Fragen abgegeben,

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Aufsatz

Die Autoren evaluieren den Erfolg des Ausschreibungssystems im EEG. Während bei der Solarenergie eine hohe Wettbewerbsintensität und hohe Realisierungsraten festgestellt worden seien, seien die Ausschreibungen für Onshore-Windkraft sowie für Biomasseanlagen regelmäßig unterzeichnet gewesen.

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Die BNetzA hat die Zahlen der 7. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie der 7. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. Dezember 2020.

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 177/20

Leitsätze des Gerichts:

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 24. November 2020 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Biomasse sowie zur zweiten gemeinsamen Ausschreibungsrunde für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war jeweils der 1. November 2020.

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Die BNetzA hat die Zahlen der 6. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie der 6. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. Oktober 2020.

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Die BNetzA hat die Zahlen der 5. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie der 5. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. September 2020.

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Die BNetzA hat die Zahlen der Innovationsausschreibungsrunde 2020 für erneuerbare Energien veröffentlicht. Die Teilnahme an diesen Ausschreibungen beschränkt sich nicht auf einzelne Technologien. Es können auch Gebote für Kombinationen oder Zusammenschlüsse verschiedener erneuerbarer Energien abgegeben werden.

Gebotstermin war der 1. September 2020.

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Die BNetzA hat die Zahlen der 4. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie der 4. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. Juli 2020.

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Aufsatz

Am 03.06.2020 hat das Bundeskabinett eine Novelle zum Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG-E) beschlossen, mit dem die Ausbauziele für Offshore-Windenergie von gegenwärtig 15 GW auf 20 GW im Jahr 2020 und wenn möglich auf 40 GW im Jahr 2040 angehoben werden sollen. Der Fokus liege dabei auf der Reform des Ausschreibungssystems durch die Einführung negativer Gebote und eines dynamischen Gebotsverfahrens als zweite Gebotskomponente.

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Die BNetzA hat die Zahlen der 3. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie der 3. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. Juni 2020.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 20. Mai 2020 die Ergebnisse der ersten gemeinsamen Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. April 2020.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 29. April 2020 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. April 2020.

Es wurden 38 Gebote mit einem Gebotsumfang von 90,456 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin von 167,77 Megawatt war deutlich unterzeichnet.

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Die Ausnahmesituation durch das Corona-Virus zwingt auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) zu Maßnahmen. Eine wesentliche Änderung ist die Entscheidung, die Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidungen im Internet zunächst nicht zu veröffentlichen. Damit beginnen die Fristen (u.a. Pönalen, Realisierungsfrist und Zahlung der Zweitsicherheit) nicht zu laufen. Eine individuelle Vorabveröffentlichung erfolgt auf Wunsch nach formlosen Antrag.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) sieht aufgrund des Corona-Virus eine Ausnahmesituation entstehen, die zu Verzögerungen bei der fristgerechten Realisierung von Solar-, Wind- und Biomasseanlagen führen kann.

Zu diesem Zweck erhalten Zuschläge, die vor dem 1. März 2020 erteilt wurden, auf Antrag eine Fristverlängerung.

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Rechtsprechung– 3 Kart 772/19

Leitsätze: Bei § 36f Abs. 2 S. 1 EEG 2017 kommt es allein auf die tatsächliche Genehmigungslage an, d.h. darauf, ob durch die zuständige Genehmigungsbehörde eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt worden ist.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Februar 2020 die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2020 für die Förderung von Windenergieanlagen an Land sowie die Ergebnisse der 1. Ausschreibungsrunde 2020 für Solaranlagen bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei um die technologiespezifischen Ausschreibungen, nicht um die gemeinsame Ausschreibung für Wind- und Solaranlagen. Gebotstermin war jeweils der 1. Februar 2020.
 

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Rechtsprechung– EnVR 101/18

Leitsätze des Gerichts:

a) Der Bieter, der die formellen und materiellen Voraussetzungen für einen Zuschlag bei der wettbewerblichen Ermittlung der Marktprämie für Windenergieanlagen an Land im Ausschreibungsverfahren erfüllt, hat einen Anspruch auf die nachträgliche Erteilung des Zuschlags, wenn sein Gebot deshalb oberhalb der Zuschlagsgrenze liegt, weil den Anforderungen objektiv nicht entsprechende Gebote Dritter berücksichtigt wurden.

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Die BNetzA hat am 15. Januar 2020 die Ergebnisse der 5. Ausschreibungsrunde 2019 für die Förderung von Solaranlagen bekannt gegeben. Gebotstermin war der 1. Dezember 2019.

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