Sachverhalt: Im Verfahren ist strittig, ob die Beklagte, im maßgeblichen Zeitraum, die Anlagenbetreiberschaft inne hatte. Die Übertragungsnetzbetreiberin als Klägerin fordert von der Beklagten Auskunft über die bezogenen Strommengen sowie die Zahlung einer EEG-Umlage.
Ergebnis: Verneint.
Die Autoren zeigen Einsatzmöglichkeiten für Energiespeicher auf, die nach der geltenden Rechtslage möglich sind. Sie verweisen gleichzeitig auf die rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen, die sich bei der Anwendung des Energierechts ergeben. Sie gehen auf die Betriebsweisen von Speichern und die Direktvermarktung nach dem EEG sowie das Anfallen von "Stromnebenkosten", den Einsatz von Überschussstrom und den Anlagenbegriff und das Ausschließlichkeitsprinzip ein.
Zu der Frage, ob die Abrechnungsfrist gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 (a.F.) eine Ausschlussfrist darstellt (hier: verneint. Wie der Senat ebenfalls im Urteil vom 10. Juli 2013 (VIII ZR 295/12, aaO Rn.
Der Beitrag befasst sich mit der Vereinbarkeit von ausgewählten Instrumenten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2012 (EEG 2012) mit dem unionsrechtlichen Beihilferecht.
Die Autoren gehen der Frage nach, ob eine Einbeziehung der Stromeigenversorgung in den EEG-Ausgleichsmechanismus mit den verfassungsrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes vereinbar sei. Dabei gehen sie auch auf die Vereinbarkeit einer derartigen Regelung mit dem Recht der Europäischen Union ein.
Die Autoren stellen den Rechtsrahmen des Herkunftsnachweisregisters, seine Beziehung zum EEG und zum EnWG sowie praxisrelevante Abläufe im Register vor.
Die Autoren geben einen Überblick über die Probleme des Marktprämienmodells nach dem EEG 2012. Dabei gehen sie zunächst auf die Herausforderungen von Markt- und Systemintegration ein bevor sie das Marktprämienmodell des EEG 2012 erläutern und auf dessen Zielaspekte eingehen.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Möglichkeiten für Biogasanlagen vor, sich am Regelenergiemarkt zu beteiligen und die Flexibilitätsprämie in Anspruch zu nehmen.
In diesem Beitrag wird der Mechanismus der EEG-Umlage beleuchtet. Dazu geht der Autor auf dessen Entwicklung, Funktionsweise und Einflussfaktoren ein.
In diesem Beitrag werden die Bedeutung von Vertriebsgesellschaften innerhalb eines Konzerns (keine missbräuchliche Umgehung) und die Herkunftsnachweise nach § 55 EEG 2012 untersucht. Die Autoren analysieren, unter welchen Bedingungen die Kostenvorteile des Grünstromprivilegs aus § 39 Abs. 1 EEG 2012 in Anspruch genommen werden können.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Bereitstellung von Regelleistung im Rahmen der Direktvermarktung nach dem EEG 2012 ein (allgemeiner Rechtsrahmen, Rechtsrahmen des EEG 2012, Verhältnis von § 13 EnWG zu § 11
Die Autoren begutachten die neuen Regelungen zur Direktvermarktung im EEG 2012 und setzen diese auch mit Hilfe von Darstellungen ins Verhältnis zur festen Einspeisevergütung und der Marktprämie. Insbesondere wird dabei auf die neuen §§ 33a bis 33f EEG 2012 eingegangen. Begriff, Formen, Rechtsfolgen von und Voraussetzungen für die Direktvermarktung werden erläutert.
In diesem Beitrag werden zahlreiche Einzelnormen zur Energiespeicherung aus dem Recht der Energiespeicherung und dem Recht der Erneuerbaren Energien vorgestellt und bewertet.
Der Autor beschäftigt sich mit der Bereitstellung von Regelenergie durch EEG-Anlagen.