Das Energiefinanzierungsgesetz vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist.
Das Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Zahlungen des Bundes und Erhebung von Umlagen (Energiefinanzierungsgesetz - EnFG) wurde durch Artikel 3 des Gesetzes zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20. Juli 2022 beschlossen und trat am 1. Januar 2023 in Kraft.
Im Rahmen des sog. Osterpaketes, trug das EnFG im Regierungsentwurf (diesen können Sie hier abrufen) noch die Bezeichnung „Gesetz zur Finanzierung der Energiewende im Stromsektor durch Bundeszuschuss und Umlagen (Energie-Umlagen-Gesetz – EnUG)“.
Nach der Abschaffung der EEG-Umlage, welche mit Wirkung zum 1. Juli 2022 bereits auf null gesetzt wurde, dient das EnFG fortan dem Zweck, eine einheitliche Rechtsgrundlage für die erhaltene KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage zu schaffen. Weiterhin werden einige Regelungen aus dem EEG, insbesondere zum Messen und Schätzen, zu den Umlagebefreiungen und zur besonderen Ausgleichsregelung, mit entsprechenden Anpassungen, in das EnFG überführt.