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Gesetz zur Änderung des EWPBG und des StromPBG sowie weiterer Gesetze

Das Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze vom 26. Juli 2023 (siehe Anhang) ändert durch Artikel 4 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023). Das Gesetz wurde am 2. August 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt vorbehaltlich einzelner Regelungen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Ferner wurden durch das Gesetz unter anderem auch

geändert.

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Fundstelle (Gesetzblatt)

BGBl. 2023 I Nr. 202

Fundstelle (konsolidierte Fassung)