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Häufige Rechtsfrage Nr.
Nur, wenn Anlagenbetreiber vor dem 1. Januar 2023 allein gegen die Pflicht zur Registrierung der Anlage bei den Bundesnetzagentur verstoßen haben.
Verstoß im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021
Nach dem EEG 2017 und 2021 war eine Verringerung des Zahlungsanspruchs um 20% vorgesehen, wenn die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber
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Häufige Rechtsfrage Nr.
Die Pflicht zur Registrierung im Marktstammdatenregister(MaStR) ergibt sich nicht aus dem EEG sondern aus der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV). Lesen Sie dazu auch die
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