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Suche in EEG 2021 §§ 56 bis 59

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nur, wenn Anlagenbetreiber vor dem 1. Januar 2023 allein gegen die Pflicht zur Registrierung der Anlage bei den Bundesnetzagentur verstoßen haben. 

Verstoß im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021

Nach dem EEG 2017 und 2021 war eine Verringerung des Zahlungsanspruchs um 20% vorgesehen, wenn die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber 

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