Gebäude, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, sind dann als Hofstelle anzusehen, wenn jedenfalls eines der Gebäude ein landwirtschaftliches Wohngebäude ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. 3. 2006 – 4 B 10.06, Rn. 3 ff.
Das hängt maßgeblich vom Inbetriebnahmezeitpunkt und der installierten Leistung der Gesamtanlage ab.
Je nachdem, wann der Austausch eines PV-Moduls stattfand, kann das neue Modul an die Stelle des alten treten. Dies gilt, je nach Rechtslage, unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Autoren befassen sich in ihrem Beitrag mit öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPPs) für die Umsetzung von Lärmschutz Photovoltaikanlagen. Nach einer Kurzen Einführung in das Thema gehen sie zunächst auf bereits realisierte Pilotprojekte ein und widmen sich dann der Entwicklung der rechtlichen Grundlagen der Vergütung durch verschiedene Novellierungen des EEG.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung gemäß §§ 16 Abs. 1, 33 EEG 2009 (für sog. Gebäude- oder Aufdachanlagen) hat für Strom, der in
Die Vergütungsregelungen des EEG unterscheiden seit der am 1. April 2012 geltenden Fassung zwischen Solaranlagen
Die Frage kann bejaht werden wenn der Carport im jeweiligen Einzelfall die Definition des „Gebäudes“ erfüllt.
Seit 2009 ist ein Gebäude im Sinne des EEG (§ 3 Nr. 23 EEG 2023) definiert als
Im Rahmen dieses Beitrags werden die Änderungen, die sich aus dem Gesetzentwurf („Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ BT-Drs.17/8877 ) für die Fotovoltaikbranche ergeben, dargestellt und bewertet.
Der Autor geht auf die erneute Reduzierung der Solarförderung ein und thematisiert in diesem Zusammenhang die geplante Reform, deren Vereinbarkeit mit der Konzeption des EEG 2012 sowie weitere Konsequenzen.
Photon stellt in seiner neuen Rubrik "Verfahren und Urteile" aktuelle Entscheidungen der Clearingstelle EEG sowie Gerichtsurteile aus der Photovoltaikbranche vor.
Die Autoren widmen sich in ihrem Beitrag der Neuordnung der §§ 32, 33 EEG 2012 verglichen mit der alten Fassung des EEG 2009 und analysieren deren Systematik, stellen die Regelungen zur Vergütungshöhe dar und erläutern die Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs für Freiflächenanlagen (Vergütungstatbestände im Überblick, Anlagen auf Konversionsflächen, Planerfordernis).
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat verschiedene Vergütungsberechnungsbeispiele zum EEG 2012 (in der bis zum 31. März 2012 geltenden Fassung) für alle Energieträger und Erzeugungsarten veröffentlicht (s. Anhang).
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag die Neuregelungen des EEG 2012 für Solarstromanlagen vor.