Die Clearingstelle hat am 26. Januar 2024 den Hinweis zum Thema "Bemessungsleistung für die Flexibilitätsprämie" beschlossen.
Dem Hinweis voraus gingen die Auswahl der betroffenen akkreditierten Verbände und öffentlichen Stellen, der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen der Verbände und öffentlichen Stellen.
Im Hinweis werden folgende Fragen geklärt:
In dem Aufsatz stellt die Autorin das Votum 2021/8-IV der Clearingstelle EEG | KWKG vor, das sich mit dem Anspruch auf die Flexibilitätsprämie einer Biogasanlage befasst. Sie widmet sich dem § 33i Absatz 1 Nr.
In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob (und seit wann) für die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin ein Anspruch auf die Flexibilitätsprämie besteht, auch wenn nicht jederzeit die volle installierte Leistung in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist werden konnte (im Ergebnis bejaht).
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.
Die Autoren behandeln in ihrem Beitrag zum einen die Stellungnahme 2020/1-IV/Stn der Clearingstelle EEG | KWKG, in der die Clearingstelle auf Ersuchen des LG Lüneburg die Frage klärte, unter welchen Voraussetzungen der Anspruch auf den
Die Clearingstelle EEG|KWKG hat am 11. Mai 2021 die Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die der Runde Tisch zur Anwendung von § 50a Absatz 1 Satz 2 EEG 2021 - Flexibilisierung von Biogasbestandsanlagen - beschlossen hat.
Im Anhang finden Sie von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Verwendung für den runden Tisch eingereichte Dokumente (z.B. Informationsmaterialien oder Lösungsvorschläge).
Der Anhang wird laufend aktualisiert.
Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) hat in erster Auflage ihre Broschüre zur Flexibilisierung von Biogasanlagen veröffentlicht, in der die Anforderungen des Strommarktes, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Geschäftsmodelle in der Flexibilisierung, der flexible Anlagenbetrieb, das Investitionsprojekt Flexibilisierung und wissenschaftliche Aspekte erläutert werden.
In dem Beitrag werden die Ergebnisse zweier Voten der Clearingstelle EEG vorgestellt, in denen es um die Flexibilitätsprämie bei Bestandsanlagen geht. Das Votum 2016/41 betrifft Fragen zum Beginn des zehnjährigen Förderzeitraums, das Votum 2016/18 Fragen zur Anwendbarkeit der Prämie auch bei Mischgasanlagen.
Die Clearingstelle EEG hat am 31. August 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Voraussetzungen und Rechtsfolgen nach der Anlagenregisterverordnung sowie dem EEG 2014 (Teil 1)« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurden der Clearingstelle EEG die Fragen vorgelegt,
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin von der Netzbetreiberin die Zahlung der Flexibilitätsprämie im Falle der Verstromung von
Gegenstand der im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) durch Becker Büttner Held, Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater (BBH) und das Fraunhofer Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES) erstellten Studie »Fördervorschläge für Biogas-Bestandsanlagen im EEG.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag, wie durch Anwendung der Flexibilitätsprämie die Stromproduktion von Biogas-BHKW signifikant variabler als vorher gestaltet werden kann. Dabei geht er u.a. auf die dafür erforderlichen technischen Vorrichtungen, Genehmigungen und Betriebsweisen ein.
Die Autorin gibt in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 16. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zu Anwendungsfragen zur Biomasse im EEG 2012 und 2009, das am 29. November 2013 in der Landesvertretung Niedersachsen in Berlin veranstaltet wurde.
Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag mit der Flexibilitätsprämie auseinander und legen sowohl Vorteile als auch Stolpersteine bei ihrer Inanspruchnahme dar.
In dem Beitrag beschreiben die Autoren die Entwicklung der Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie bei Biogasanlagen bis Ende 2013 und gehen dabei u.a. auf die jeweiligen Vor- und Nachteile und bisherige Erfahrungen einschließlich Hinderungsgründe für die Umsetzung der Flexibilitätsprämie ein.
Die Autoren zeigen die Möglichkeiten und Grenzen einer stromsteuerbefreiten Lieferung von Letztverbrauchern im Marktprämienmodell auf. Dafür gehen sie zunächst auf die Voraussetzungen der Stromsteuerbefreiung ein um anschließend die stromsteuerbefreite Direktvermarktung genauer zu betrachten.
Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Direktvermarktung von Biogas-Strom und stellt u.a. dar, warum sie in der Biogasbranche nur zögerlich voranschreitet. Zudem befasst er sich mit dem spezifischen Nutzen der Regelbarkeit von Biogasanlagen im Gegensatz zu den volatilen Energien aus Wind oder Sonne und erörtert die hieraus resultierenden Vorteile bei der Direktvermarktung.
Die vom Umweltgutachterausschuss (UGA) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit herausgegebene Leitlinie zu den Aufgaben der Umweltgutachter im Bereich der Gesetze für den Vorrang der Erneuerbaren Energien (EEG 2009 und 2012) für Wasserkraft, Biomasse und Geothermie stellt eine Hilfestellung bei der Definition der Aufgaben von Umweltgutachtern in den Bereichen Wasserkraft, Biomasse und Geothermie dar und skizziert ein einheitliches Vorgehen bei der Prüfung vo
Die Autoren geben einen Überblick über die Probleme des Marktprämienmodells nach dem EEG 2012. Dabei gehen sie zunächst auf die Herausforderungen von Markt- und Systemintegration ein bevor sie das Marktprämienmodell des EEG 2012 erläutern und auf dessen Zielaspekte eingehen.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Möglichkeiten für Biogasanlagen vor, sich am Regelenergiemarkt zu beteiligen und die Flexibilitätsprämie in Anspruch zu nehmen.
Nein, wenn Gegenstand der Abrechnung die Markt- bzw. Flexibilitätsprämie ist.
In diesem Beitrag wird die Marktintegration erneuerbarer Energien vorgestellt sowie insbesondere die Direktvermarktung nach dem EEG 2012 systematisch analysiert.