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Suche in EEG 2023 §§ 97 bis 99b

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Gesetzentwurf

Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung dient u.a. der Umsetzung der unionsrechlichen Regelungen der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1711). Somit verfolgt das Gesetz das Ziel, Netzengpässe in der Stromversorgung zu beseitigen sowie Netzanschlussprozesse zu beschleunigen und transparenter zu gestalten.

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Gesetzentwurf

Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 („Renewable Energy Directive III“ bzw. „RED III“, Erneuerbare-Energien-Richtlinie) in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort verfolgt das Ziel, den Ausbau der Erneuerbaren Energien durch beschleunigte Genehmigungsverfahren voranzutreiben.

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Politisches Programm

Gemäß § 99 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) ist die Bundesregierung verpflichtet, das EEG und das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) zu evaluieren und dem Bundestag bis zum 31.12.2023 und dann alle vier Jahre einen Erfahrungsbericht vorzulegen.

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Gesetzentwurf

Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften verfolgt das Ziel, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich zu beschleunigen. Insbesondere im Bauplanungsrecht soll die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorrangig umgesetzt werden. Sie können das Gesetz hier einsehen.

Das Gesetz beinhaltet Änderungen zu folgende Gesetzen:

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