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Rechtsprechung– 1 HK O 3/22
Sachverhalt: Die Parteien sind sich uneinig, ob die Anlagenbetreiberin gegen die Netzbetreiberin auch dann einen Anspruch auf Zahlung des Flexibilitätszuschlags für eine Biogasanlage gemäß §§ 50, 50a EEG 2017 bzw.
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Häufige Rechtsfrage Nr.
A. Außerhalb der Ausschreibung (gesetzliche Bestimmung der Zahlung)1) BiogasanlagenFür Anlagen, in denen „Biogas“ eingesetzt wird und die eine Einspeisevergütung oder Marktprämie erhalten, ohne an einer Ausschreibung teilnehmen zu müssen, gelten die nachfolgenden Förderbegrenzungen. |
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