Ja.
Die Installation mehrerer Solaranlagen, von denen eine oder mehrere
- den gesamten erzeugten Strom in das Netz für die allgemeine Versorgung einspeisen (Volleinspeisungsanlagen) und
- den nicht lokal verbrauchten Überschussstrom einspeisen (Überschusseinspeisungsanlagen),
ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist jedoch u.a. ein Messkonzept, das die jeweiligen abrechnungs- und bilanzierungsrelevanten Strommengen hinreichend genau erfassen kann.
Wird zu einer Bestands-PV-Installation, die in Volleinspeisung betrieben wird, eine weitere PV-Installation hinzugebaut, die in Überschusseinspeisung betrieben werden soll, ist dies im Grundsatz jedenfalls bei Anwendung des Mess- und Verschaltungskonzeptes in Anhang 3.6, Abbildung des Hinweises 2013/19 möglich.
Zum Volleinspeisungsbonus beachten Sie bitte die Ausführungen in unserer Häufigen Rechtsfrage Nr. 228.
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