Können Volleinspeisungs- und Überschusseinspeisungsanlagen parallel (auf einem Dach) betrieben werden?

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Ja.

Die Installation mehrerer Solaranlagen, von denen eine oder mehrere 

  • den gesamten erzeugten Strom in das Netz für die allgemeine Versorgung einspeisen (Volleinspeisungsanlagen) und
  • den nicht lokal verbrauchten Überschussstrom einspeisen (Überschusseinspeisungsanlagen), 

ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist jedoch u.a. ein Messkonzept, das die jeweiligen abrechnungs- und bilanzierungsrelevanten Strommengen hinreichend genau erfassen kann.

Wird zu einer Bestands-PV-Installation, die in Volleinspeisung betrieben wird, eine weitere PV-Installation hinzugebaut, die in Überschusseinspeisung betrieben werden soll, ist dies im Grundsatz jedenfalls bei Anwendung des Mess- und Verschaltungskonzeptes in Anhang 3.6, Abbildung des Hinweises 2013/19 möglich.

Besondere Anforderungen bei der Messung gelten für die Volleinspeisungsanlage, wenn der sog. Volleinspeisungsbonus in Anspruch genommen werden soll. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Häufigen Rechtsfrage Nr. 228. Zur Messung lesen Sie v.a. Abschnitt II.

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