Diese Festlegung hat die Grundsätze und Verfahrensregeln zum Gegenstand, welche der VDE FNN bei der Einführung technischer Sicherheitsregeln zu beachten hat. Die zwingenden Vorgaben der Bundesnetzagentur (BNetzA) sind auf technische Sicherheitsregeln beschränkt, die den Betrieb von Energieanlagen in der Umsetzung des § 49 Abs. 2 S. 2 EnWG betreffen. Die Grundsätze und Verfahren, welche der VDE FNN bei Einführung seiner technischen Sicherheitsregeln zu beachten hat, betreffen unter anderem
- die Aufgabe, Zuständigkeit und Besetzung der Fachgremien,
- die fachliche Qualifikation und Fachgremiengäste,
- die Beteiligung von Verbänden,
- die Arbeit im Fachgremium,
- die Veröffentlichung und Überprüfung technischer Sicherheitsregeln und
- die Informationspflichten.
Die Grundsätze und Verfahrensvorschriften sind durch den VDE FNN spätestens bis zum 6. Mai 2024 anzuwenden.