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Aufsatz

Die Autoren geben einen Überblick über die Rechtsgrundlagen für Smart Grids und diskutieren den Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) bzw. Smart Meter. Dabei analysieren sie die sich aus dem Energiewirtschaftsgesetz ergebenden Rechtsgrundlagen und legen anschließend Schwerpunkte auf das Datenschutzrecht, die Finanzierung, die Rolle des Netzbetreibers und den Zusammenhang zwischen Smart Grids, Smart Markets und der Systemverantwortung.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja - unter bestimmten Voraussetzungen.

Ein Anspruch auf Zahlung der Vergütung oder der Förderung für den in das Netz eingespeisten Strom kann bestehen, auch wenn die für die Jahresabrechnung des Vorjahres erforderlichen Daten (z.B. Gutachten eines Umweltgutachters oder Zählerstand) nach dem 28. Februar übermittelt werden. Jedenfalls besteht der Anspruch ab dem Zeitpunkt der Übermittlung der Daten an den Netzbetreiber.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Nein.

Weder die Herstellung eines Netzanschlusses, das Setzen der Messeinrichtungen oder der Einbau von technischen Einrichtungen nach § 9 EEG ist erforderlich für die Inbetriebnahme einer Anlage i.S.d. EEG.

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Aufsatz

Der Autor geht in seinem Beitrag auf das bislang bestehende Recht der Betreiber von Eigenerzeugunganlagen zur Messung des erzeugten Stroms sowie auf die Entwicklung aufgrund des bevorstehenden Roll-Outs von sogenannten Smart Metern und intelligenten Messsystemen ein. U.a. behandelt der Autor auch die Problematik der Messung von geringfügigen Strombezügen für den Eigenverbrauch der Erzeugungsanlage.

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Rechtsprechung– EnVR 45/13
Aktenzeichen: EnVR 45/13

Leitsätze des Gerichts:

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Grundsätzlich ist jede Entnahme aus dem und jede Einspeisung in das Netz für die allgemeine Versorgung messtechnisch zu erfassen und einem Bilanzkreis zuzuordnen (§ 4 Abs. 3 StromNZV).

Gegenwärtig kommt es in zahlreichen Fällen zu Verzögerungen beim Einbau der notwendigen Messeinrichtungen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Seit dem Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) am 2. September 2016 sind gemäß § 10a EEG für den Messstellenbetrieb von EEG-Anlagen die Regelungen des

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Gesetzentwurf

Im Anhang finden Sie den »Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes« der Fraktionen CDU/CSU und SPD vom 21.

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Aufsatz

Der Autor stellt in seinem Beitrag  verschiedene Messkonzepte für Eigenerzeugungsanlagen vor und geht dabei auch auf deren Entwicklung, u.a. weg von der Volleinspeisung hin zur Eigenversorgung vor dem Hintergrund der EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014, ein.

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Aufsatz

Die Autorinnen geben in ihrem Tagungsbericht einen Überblick über das 20. Fachgespräch der Clearingstelle EEG zu messtechnischen Aspekten im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das am 17. März 2015, in Kooperation mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), in der Landesvertretung Hessen in Berlin veranstaltet wurde.

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Aufsatz

Im Beitrag werden zunächst zwei Empfehlungsverfahren vorgestellt, welche im Berichtszeitraum eingeleitet wurden: das Verfahren 2014/27 zum Thema »Zulassung der Anlage nach Bundesrecht« sowie das Verfahren 2014/31 zu »Einzelfragen zur Anwendung des § 61 EEG 2014 bei erneuerbare Energien Anlagen«.

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Votum 2015/11– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2015/11

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob das von der Anlagenbetreiberin vorgeschlagene Gesamt-Messkonzept für den geplanten Zubau von PV-Modulen mit einer Leistung von insgesamt 499 kWp zu der bestehenden PV-Installation mit einer Leistung von 211 kWp den Anforderungen an die Messeinrichtungen

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Werden zu Solaranlagen, die dem Marktintegrationsmodell unterfallen (MIM-Anlagen) EEG-Anlagen hinzugebaut, die nicht dem Marktintegrationsmodell unterfallen (Nicht-MIM-Anlagen), ist die Regelung des § 33 Abs. 4 EEG 2012 zu beachten (vgl.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Grundsätzlich ja.

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Politisches Programm

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 17. Februar 2015 ein Eckpunktepapier zum Verordnungspaket "Intelligente Netze" veröffentlicht.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: ohne Gesetzesbezug

Der Autor beschreibt in seinem Beitrag, wie mithilfe eines intelligenten Messkonzeptes in einem geschlossenen Arealnetz der jeweilige Eigenverbrauch verschiedener Stromverbraucher unter Berücksichtigung der jeweils zu entrichtenden EEG-Umlage exakt ermittelt und abgerechnet werden kann.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-14-110
Aktenzeichen: BK6-14-110

Am 29. Januar 2015 hat die Beschlusskammer 6 (BK6) der Bundesnetzagentur im Festlegungsverfahren zur Anpassung der »Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom)« an das EEG 2014 den Beschluss BK6-14-110 (s. Anhang) gefasst, der grundsätzlich mit Geltung ab dem 1. Oktober 2015 den Beschluss BK6-12-153 ersetzt.

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Empfehlung 2014/31– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2014/31
Gesetzesbezug: EEG 2014 § 61

Die Clearingstelle EEG hat am 2. Juni 2015 die Empfehlung zu dem Thema „Einzelfragen zur Anwendung des § 61 EEG 2014 bei Anlagen i.S.d. EEG“ beschlossen.

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Aufsatz

Der Aufsatz behandelt die umstrittene Thematik der Abrechnung von geringen Bezugsstrommengen in kleinen EEG-Anlagen. Der Autor bespricht dies anhand von mehreren Beispielfällen, bei denen entweder kein Bezugsstromverbrauch nachweisbar ist, dieser über den Hausanschluss bezogen wurde oder die Abrechnung von Messstellenbetriebs- und Stromversorgungskosten individualvertraglich vereinbart wurde, oder bei denen die Bezugsstromversorgung nicht individualvertraglich geregelt wurde.

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Gesetz: Bund
Textfassung vom:
Urheber: Bund

Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung - MessEV) vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010, 2011), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 27) geändert worden ist.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011

Der Autor erläutert die rechtlichen Vorgaben, die für den Einbau intelligenter Messtechnik gelten, sowie die Herausforderungen, die sich aus der Einbauverpflichtung für Energieversorger ergeben. Er stellt die neue Kostenstruktur dar und untersucht, welchen Nutzen Smart Metering für die Kunden hat.

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Aufsatz

Der Autor befasst sich mit der Problematik der Grundversorgerverträge bei nicht vorhandenem oder geringfügigen Anlagenbezugsstrom für Betreiber von Volleinspeisungs-Solaranlagen und gibt praktische Ratschläge sowie einen Überblick zu weiterführenden Informationen für Betroffene.

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