Durch die KWKG-Umlage (bis 2016 KWKG-Aufschlag) wird die Differenz ausgeglichen, die sich zwischen den bundesweit an die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber für den in Kraft-Wärme gekoppelten Kraftwerken erzeugten Strom gezahlten Vergütungen nach dem KWKG sowie den Erlösen ergibt, die die Übertragungsnetzbetreiber aus der Vermarktung des aufgenommenen Stromes an der Börse erzielen.
Der KWKG-Aufschlag für das Jahr 2014 beträgt für alle Letztverbräuche
Der KWKG-Aufschlag für das Jahr 2015 beträgt für alle Letztverbräuche
der Letztverbrauchskategorie A (bis zu einem Verbrauch von 100.000 kWh/a) 0,254 ct/kWh
Der Aufsatz behandelt die umstrittene Thematik der Abrechnung von geringen Bezugsstrommengen in kleinen EEG-Anlagen. Der Autor bespricht dies anhand von mehreren Beispielfällen, bei denen entweder kein Bezugsstromverbrauch nachweisbar ist, dieser über den Hausanschluss bezogen wurde oder die Abrechnung von Messstellenbetriebs- und Stromversorgungskosten individualvertraglich vereinbart wurde, oder bei denen die Bezugsstromversorgung nicht individualvertraglich geregelt wurde.
Die Autoren geben in ihrem Aufsatz einen Überblick über die verschiedenen Definitionen der "Abnahmestelle" im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV).
Der Autor befasst sich mit dem Dritten Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften und dem darin vorgesehenen System aus Bundesfachplanung und Netzentwicklungsplanung für den Ausbau und die Anbindung von Offshore-Windkraftanlagen. Er geht außerdem auf neu aufgeworfene Fragen insbesondere zur Entschädigung und zum Belastungsausgleich ein.
Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Vermarktungsoptionen der Betreiber von Photovoltaik- und Windenergieanlagen.
Die Autoren stellen dabei die Direktvermarktung nach dem EEG 2012, das Marktintegrationsmodell für Photovoltaikanlagen sowie vertieft die Direktlieferung bzw. die Eigenversorgung mit den dann entfallenden Entgelten, Abgaben und sonstigen Umlagen vor.