Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 23. September 2021 den Beschluss BK6-21-086 zur Entscheidung, ob eine Betreiberin eines Energieversorgungsnetzes nach § 20 Abs. 1d EnWG in einer Kundenanlage Zählpunkte bereitstellen muss, positiv beschieden. § 20 Abs.
Leitsatz: Die Zuständigkeit für die Überwachung der Vorgaben zur buchhalterischen Entflechtung des grundzuständigen modernen Messstellenbetriebs gemäß § 3 Abs. 4 S. 2
Leitsatz: Den grundzuständigen Messstellenbetreiber i.S.d. § 2 S. 1 Nr. 4
Die Autoren bieten in ihrem Aufsatz einen Einstieg in die neuen Regelungen für Speicher gemäß der Richtlinie RL (EU) 2018/2001 - RED II, der Richtlinie RL (EU) 2019/944 - EBM-VO und der Verordnung VO (EU) 2019/943 - EBM-VO. Dabei behandeln sie zunächst den Status quo, dass Speicher eine Doppelrolle zwischen Erzeuger oder Verbraucher sein können, und die damit verbundene rechtliche Komplexität.
Die Clearingstelle hat am 26. September 2019 die Empfehlung zu dem Thema „Anwendungsfragen des MsbG (Teil 3)” beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
In dem Verfahren wird geklärt:
Die Autorin gibt einen Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten von Messstellenverträgen. Dabei geht sie zunächst auf die Rechtslage vor der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes ein und stellt anschließend die Rechtslage seit der Einführung des Gesetzes vor. Dabei geht sie sowohl auf die möglichen Parteien von Messstellenverträgen als auch auf die gesetzlichen Mindestinhalte derselben und die verschiedenen vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten hierfür ein.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschreibt in ihrer Informationsbroschüre "Das Smart-Meter-Gateway – Cyber-Sicherheit für die Digitalisierung der Energiewende" sicherheitstechnische als auch funktionale Anforderungen an Smart-Meter-Gateways. Weitere Themen sind die Systemarchitektur, die Public Key Infrastruktur und Vorgaben zum sicheren, technischen Betrieb des intelligenten Messsystems beim Smart-Meter-Gateway-Administrator.
Leitsatz des Gerichts:
Die Clearingstelle EEG hat am 9. Mai 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 1« beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, die öffentliche Anhörung am 26.
Grundsätzlich nicht. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber berechtigt ist, den Messstellenbetrieb selbst vorzunehmen, und den Messstellenbetrieb vollständig - einschließlich der Messdienstleistung - übernimmt.
Gegenwärtig kommt es zahlreichen Fällen zu Verzögerungen beim Einbau der notwendigen Messeinrichtungen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein Positionspapier zur verzögerten Bereitstellung von Messeinrichtungen bei Inbetriebnahme von EEG-Anlagen (BK6-22-362) veröffentlicht.