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Suche in MsbG § 3

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Fehlt ein (Einspeise-)Zähler, ist ungeeicht oder defekt, kann dies Folgen für den Vergütungsanspruch nach dem EEG haben. So besteht ein Vergütungsanspruch nach dem EEG nur dann, wenn die vergütungsfähige Strommenge eindeutig bestimmbar ist.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-21-060
Aktenzeichen: BK6-21-060

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 27. März 2025 den Beschluss BK6-21-060 im Aufsichtsverfahren gem. § 76 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gegenüber der Netze BW GmbH erlassen.

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Gesetzentwurf

Das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (sog. Solarspitzen-Gesetz) verfolgt das Ziel, den Herausforderungen temporärer Erzeugungsüberschüsse in Zeiten erhöhter Einspeisung von Strom aus EE-Anlagen bei gleichzeitig geringem Stromverbrauch zu begegnen, indem die Flexibilität im Stromsystem erhöht wird.

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Votum 2023/19-IX– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu prüfen, ob ein geeichter Erzeugungszähler gemäß EEG i. V. m. dem

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-21-086

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 23. September 2021 den Beschluss BK6-21-086 zur Entscheidung, ob eine Betreiberin eines Energieversorgungsnetzes nach § 20 Abs. 1d EnWG in einer Kundenanlage Zählpunkte bereitstellen muss, positiv beschieden.

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Rechtsprechung

Leitsatz: Die Zuständigkeit für die Überwachung der Vorgaben zur buchhalterischen Entflechtung des grundzuständigen modernen Messstellenbetriebs gemäß § 3 Abs. 4 S. 2

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Rechtsprechung– 3 Kart 885/19
Aktenzeichen: 3 Kart 885/19

Leitsatz: Den grundzuständigen Messstellenbetreiber i.S.d. § 2 S. 1 Nr. 4

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Empfehlung 2018/33– Clearingstelle EEG|KWKG

Die Clearingstelle hat am 26. September 2019 die Empfehlung zu dem Thema „Anwendungsfragen des MsbG (Teil 3)” beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

In dem Verfahren wird geklärt:

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Aufsatz

Die Autorin gibt einen Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten von Messstellenverträgen. Dabei geht sie zunächst auf die Rechtslage vor der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes ein und stellt anschließend die Rechtslage seit der Einführung des Gesetzes vor. Dabei geht sie sowohl auf die möglichen Parteien von Messstellenverträgen als auch auf die gesetzlichen Mindestinhalte derselben und die verschiedenen vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten hierfür ein.

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Politisches Programm

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beschreibt in ihrer Informationsbroschüre "Das Smart-Meter-Gateway – Cyber-Sicherheit für die Digitalisierung der Energiewende" sicherheitstechnische als auch funktionale Anforderungen an Smart-Meter-Gateways. Weitere Themen sind die Systemarchitektur, die Public Key Infrastruktur und Vorgaben zum sicheren, technischen Betrieb des intelligenten Messsystems beim Smart-Meter-Gateway-Administrator.

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Rechtsprechung– VI-3 Kart 163/15 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 163/15 (V)

Leitsatz des Gerichts:

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Empfehlung 2016/26– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 9. Mai 2017 die Empfehlung zu dem Thema »Anwendungsfragen des MsbG für EEG-Anlagen, Teil 1« beschlossen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Seit dem 27. Mai 2023 sind Messstellenbetreiber verpflichtet, einer von einem Anschlussnehmer /-nutzer (z.B. Anlagenbetreiber/in) verlangten Änderung oder Ergänzung einer Messeinrichtung im Niederspannungsnetz spätestens innerhalb eines Monats nach Auftragseingang durch Vornahme aller erforderlichen Arbeiten nachzukommen (§ 3 Abs. 3a Satz 1 MsbG). 

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja. Unter der Geltung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) ist es unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich, dass Anlagenbetreibende selbst den Messstellenbetrieb mit kundeneigener Messeinrichtung vornehmen.

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