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Suche in EEG 2023 §§ 38c bis 38h

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#38
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#38

Die Bundesnetzagentur hat am 17. Dezember 2024 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2025 nach § 85a Abs. 1 EEG 2023 beschlossen.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Dezember 2024 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Oktober 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 6. Dezember 2024, so dass die Bekanntgabe am 13. Dezember 2024 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. Juli 2024 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Juni 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 23. Juli 2024, so dass die Bekanntgabe am 30. Juli 2024 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 8. März 2024 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Februar 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 8. März 2024, so dass die Bekanntgabe am 15. März 2024 als erfolgt gilt.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– 4.08.01.01/1#24
Aktenzeichen: 4.08.01.01/1#24

Die Bundesnetzagentur hat am 14. Dezember 2023 die Festlegung des Höchstwerts für die Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments für die Gebotstermine im Jahr 2024 nach § 85a Absatz 1 und 2 EEG 2023 beschlossen.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 21. November 2023 die Ergebnisse der dritten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Oktober 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 21. November 2023, so dass die Bekanntgabe am 28. November 2023 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 4. Juli 2023 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Juni 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 4. Juli 2023, so dass die Bekanntgabe am 11. Juli 2023 als erfolgt gilt.

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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 1. März 2023 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2023 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Februar 2023. Die Bekanntmachung erfolgte am 1. März 2023, so dass die Bekanntgabe am 8. März 2023 als erfolgt gilt.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Je nachdem, wann der Austausch stattfand, kann das neue Modul an die Stelle des alten treten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 

Rechtslage ab dem 16. Mai 2024:

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Erweiterung

Von einer „Erweiterung“ oder einem „Erweitern“ einer Solaranlage spricht man dann, wenn die installierte Leistung vergrößert wird. Dies kann entweder durch ein Hinzufügen von Modulen geschehen, oder, im Rahmen eines gleichzeitigen Repowerings (siehe dazu unten), wenn Module durch leistungsstärkere Module ersetzt werden.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Das kommt darauf an, ob im jeweiligen Einzelfall der „Carport“ die Definition des „Gebäudes“ erfüllt. Seit 2009 ist ein Gebäude im Sinne des EEG definiert als

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