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Häufige Rechtsfrage Nr.
Das EEG sieht vor, dass nur Strom vergütet werden kann, der aus „Biomasse im Sinn der Biomassseverordnung“ erzeugt wurde (siehe z.B.
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Häufige Rechtsfrage Nr.
Das hängt maßgeblich vom Inbetriebnahmezeitpunkt und der installierten Leistung der Gesamtanlage ab.
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Häufige Rechtsfrage Nr.
Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2023
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