In dem Votumsverfahren 2020/10-II hatte die Clearingstelle zu klären, ob es sich bei einer für den öffentlichen Verkehr gewidmeten, aber stillgelegten Bahnstrecke um einen Schienenweg i.S.d. § 37 Abs. 1 Nr. 3c) bzw. § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3c) aa) EEG 2017 handelt und mithin ein Förderanspruch nach dem EEG besteht (im Ergebnis bejaht).
Die unten zum Herunterladen bereitgestellte Version des Votums wurde anonymisiert und verfremdet, um den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beider Parteien zu gewährleisten.