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Suche in EEG 2023 §§ 48 Abs. 4 S. 1 i. V. m. 38b Abs. 2

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Je nachdem, wann der Austausch stattfand, kann das neue Modul an die Stelle des alten treten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. 

Rechtslage ab dem 16. Mai 2024:

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Erweiterung

Von einer „Erweiterung“ oder einem „Erweitern“ einer Solaranlage spricht man dann, wenn die installierte Leistung vergrößert wird. Dies kann entweder durch ein Hinzufügen von Modulen geschehen, oder, im Rahmen eines gleichzeitigen Repowerings (siehe dazu unten), wenn Module durch leistungsstärkere Module ersetzt werden.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Wird eine PV-Anlage am selben Standort durch (eine) andere PV-Anlage(n) ersetzt, verliert die ersetzte PV-Anlage ihren Anspruch auf die Einspeisvergütung nach dem EEG endgültig.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja. Grundsätzlich sind schwimmende PV-Anlagen unter der jeweilig geltenden Fassung des EEG als bauliche Anlage förderfähig, wenn die Voraussetzungen einer sonstigen baulichen Anlage vorliegen (siehe 1).

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