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Suche in EEG 2021 § 48 Abs. 2

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Gemäß § 3 Nr. 1 EEG 2023 stellt jedes Modul eine Anlage nach dem EEG dar. Grundsätzlich ist die Höhe der Förderung von Gebäude-Solaranlagen daher für jedes Modul einzeln zu ermitteln.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Bitte beachten Sie, dass die durch das Solarpaket I beschlossenen Änderungen noch nicht berücksichtigt wurden. Nähere Informationen zum Solarpaket I können Sie unserer Seite zum Gesetzesentwurf entnehmen.

 

Rechtslage ab dem 1. Januar 2023:

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Das kommt darauf an, ob im jeweiligen Einzelfall der „Carport“ die Definition des „Gebäudes“ erfüllt. Seit 2009 ist ein Gebäude im Sinne des EEG definiert als

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja. Grundsätzlich sind schwimmende PV-Anlagen unter der jeweilig geltenden Fassung des EEG als bauliche Anlage förderfähig, wenn die Voraussetzungen einer sonstigen baulichen Anlage vorliegen (siehe 1).

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