Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD haben sich am 18. Mai 2020 darauf geeinigt, den sogenannten Solardeckel unverzüglich aufzuheben.
Die Studie “Deckelstudie: Ausbaubremse Photovoltaik-Zubaudeckel - Geht der Photovoltaik aufgrund des atmenden/würgenden Zubaudeckels die Puste aus?” der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin befasst sich mit den Folgen der zubauabhängigen Degression von Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen. Trotz geringer Ausbauziele der Bundesregierung würde es bis Ende 2022 zu drastischen Vergütungssenkungen kommen, wobei schon in den kommenden Monaten die Einspeisevergütung für Dachanlagen deren Stromgestehungskosten unterschreiten würde.
Sachverhalt: Zur Frage, ob die in § 46a Abs. 1 Satz 1 EEG 2017 geregelte Degression der Zahlungsansprüche für Windenergieanlagen an Land, die nach bestimmten Stichtagen in Betrieb genommen wurden, den Vertrauens- und Investitionsschutz verletze.
Ergebnis: Verneint.
Der Mieterstromzuschlag wurde durch das „Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ (sog. Mieterstromgesetz) vom 17. Juli 2017, das am 24. Juli 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, im EEG 2017 für Strom aus Solaranlagen eingeführt.
Rechtslage unter dem EEG 2009: