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Suche in EEG 2017 § 48 Abs. 4 Satz 1 i.Vm. § 38b Abs. 2

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Votum 2019/35– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus den Modulen, welche die ursprünglich installierten Module ersetzt haben (Ersatzanlage), zu dem im Juni 2010 gültigen Vergütungssatz vergütet wird (im Ergebnis bejaht). Insbesondere war zu klären, ob ein "Defekt" im Sinne der PV-Austauschregelung vorlag.

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Aufsatz

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag die Empfehlung 2016/32 zur Vergütungsverringerung bei Meldeverstößen, den Hinweis 2017/21 zur Einordnung PFC-belasteter (Acker-)Flächen als Konversionsflächen, das Votum

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Je nachdem, wann der Austausch eines PV-Moduls stattfand, kann das neue Modul an die Stelle des alten treten. Dies gilt, je nach Rechtslage, unter bestimmten Voraussetzungen. 

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja. PV-Anlagen, die durch eine weitere Anlage ersetzt werden, können grundsätzlich an einem anderen Standort erneut errichtet werden

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