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Suche in EEG 2017 § 48 Abs. 4 Satz 1 i.Vm. § 38b Abs. 2

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Votum 2019/35– Clearingstelle EEG|KWKG

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle zu klären, ob die Anlagenbetreiberin einen Anspruch darauf hat, dass der Strom aus den Modulen, welche die ursprünglich installierten Module ersetzt haben (Ersatzanlage), zu dem im Juni 2010 gültigen Vergütungssatz vergütet wird (im Ergebnis bejaht). Insbesondere war zu klären, ob ein "Defekt" im Sinne der PV-Austauschregelung vorlag.

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Aufsatz

Die Autorinnen stellen in ihrem Beitrag die Empfehlung 2016/32 zur Vergütungsverringerung bei Meldeverstößen, den Hinweis 2017/21 zur Einordnung PFC-belasteter (Acker-)Flächen als Konversionsflächen, das Votum

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Je nachdem, wann der Austausch stattfand, kann das neue Modul an die Stelle des alten treten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist zunächst zu unterscheiden, ob das Modul vor oder nach dem 1. Januar 2012 ersetzt bzw. ausgetauscht wurde:

Rechtslage vor dem 1. Januar 2012:

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Wird eine PV-Anlage am selben Standort durch (eine) andere PV-Anlage(n) ersetzt, verliert die ersetzte PV-Anlage ihren Anspruch auf die Einspeisvergütung nach dem EEG endgültig.

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