Der Aufsatz behandelt die mit dem EEG 2021 einhergehenden Änderungen für die Förderung von Biomethananlagen. Der Autor geht dabei auf die grundsätzlichen Anforderungen an Biomethananlagen, die Änderungen der Ausschreibungen inklusive der neuen Südquote sowie Sonderfragen zur Biomethannutzung ein.
Der Beitrag gibt einen Überblick über Neuregelungen im EEG 2021. Die Autorin geht dabei insbesondere auf Änderungen für die Solarenergie ein, wie beispielsweise die Trennung in Segmente, die Steigerung der Gebotsgröße auf 20 MW und die Erweiterung der Flächenkulisse. Im Bereich der Windenergie werden u.a. der eingeführte Korrekturfaktor, die Südquote und die finanzielle Beteiligung von Kommunen beleuchtet.
Das Hintergrundpapier „EEG 2021: Ausschreibungsspezifische Regelungen für Windenergieanlagen an Land“ in der 6. Auflage der Fachagentur Windenergie an Land - gefördert durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) und Projektträger Jülich (PtJ) - behandelt das Ausschreibungssystem zur Ermittlung der Vergütungshöhe für Strom aus Windenergieanlagen an Land.
Ja. Wird zunächst eine PV-Installation in Betrieb genommen, die als solche nicht ausschreibungspflichtig ist (weil die Leistung 750 kW nicht übersteigt), und danach innerhalb der zeitlichen und räumlichen Grenzen von § 24 Abs. 1 Satz 1 bzw. § 24 Abs.
Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2023