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Suche in EEG 2023 §§ 53b bis 54

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Ja, Solaranlagen können versetzt werden. 

Dabei ist zwischen solchen Solaranlagen zu unterscheiden, deren Vergütung (bzw. deren anzulegender Wert) gesetzlich bestimmt wird (s. dazu unten 1.) und solchen, deren Vergütung durch Ausschreibung (s. dazu unten 2.) bestimmt wird.

1. Solaranlagen mit einem gesetzlich bestimmten Vergütungssatz

Wird ein Solarmodul nach dem 31. Dezember 2008 versetzt, so lässt dies 

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