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Suche in EEG 2012 § 32 Abs. 2, Abs. 4 S. 1 (ab 04/2012)

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Aufsatz

Die Autorinnen geben einen Überblick über ausgewählte Arbeitsergebnisse der Clearingstelle EEG. Danach hat diese im Berichtszeitraum sowohl den

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Hinweis 2013/1– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 15. Juli 2014 den Hinweis zu dem Thema „Abschlagszahlungen und Marktintegrationsmodell im EEG 2012“  beschlossen.

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Votum 2013/70– Clearingstelle EEG
Beschlossen am:
Aktenzeichen: 2013/70

In dem Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob ein Anspruch auf Zahlung der "Gebäudevergütung" bei Fotovoltaikinstallationen, die auf den seitlichen Erdanschüttungen ehemals militärisch genutzter Bunker eines Munitionsdepots errichtet werden sollen, besteht.

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Aufsatz

Die Autorinnen stellen die im Berichtszeitraum von der Clearingstelle EEG beschlossenen Arbeitsergebnisse vor, darunter den Hinweis 2012/30 zum Anwendungsbereich des Marktintegrationsmodells nach § 33 Abs. 1 Satz 1 EEG 2012 (ab April 2012), die

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Votum 2013/30– Clearingstelle EEG

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung gemäß §§ 16 Abs. 1, 33 EEG 2009 (für sog. Gebäude- oder Aufdachanlagen) hat für Strom, der in

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Aufsatz

In seinem Beitrag geht der Autor auf die Möglichkeit ein, den erzeugten PV- bzw. BHKW-Strom dezentral durch mehrere Mieter bzw.

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Hinweis 2012/21– Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG hat am 31. Januar 2013 einen Hinweis zu dem Thema „Versetzen von PV-Anlagen“ abgeschlossen.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Erweiterung

Von einer „Erweiterung“ oder einem „Erweitern“ einer Solaranlage spricht man dann, wenn die installierte Leistung vergrößert wird. Dies kann entweder durch ein Hinzufügen von Modulen geschehen, oder, im Rahmen eines gleichzeitigen Repowerings (siehe dazu unten), wenn Module durch leistungsstärkere Module ersetzt werden.

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Dieser Beitrag ist nur für Anlagen von Bedeutung, die zwischen dem 1. April 2012 und dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommen worden sind und für die das sog. Marktintegrationsmodell anzuwenden ist. Bei diesen Anlagen ist die Vergütung grundsätzlich in folgenden Schritten zu bestimmen:

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Aufsatz

Die Autorin gibt einen Überblick über die rechtlichen Vorschriften im EEG, die nach der PV-Novelle 2012 für den Verkauf von Solarstrom durch den Anlagenbetreiber an den Nachbarn gelte.

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Häufige Rechtsfrage Nr.

Vorabinformation:

Die EEG-Umlage wurde vom 01. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 unabhängig von der Anlagenleistung auf null abgesenkt. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag "Ist die EEG-Umlage abgeschafft worden?"

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