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Bericht aus der Clearingstelle EEG|KWKG - 4/2022

Die Autoren stellen in ihrem Beitrag den Hinweis 2021/15-VII vor. Diesem lag die Frage zugrunde, ob es für einen Förderanspruch für innovative KWK-Systeme (iKWK-Systeme) nach dem KWKG 2020 Voraussetzung ist, dass die innovative erneuerbare Wärme in den Vorlauf des Wärmenetzes eingespeist wird, oder ob auch eine Rücklaufeinspeisung möglich ist.

Weiterhin besprechen sie den Schiedsspruch 2021/28-IX, in dem die Clearingstelle zu klären hatte, ob der Schiedskläger gegen die Schiedsbeklagte einen Anspruch auf Vergütung des in seinen Solaranlagen erzeugten und in das Netz der Schiedsbeklagten eingespeisten Stroms im Zeitraum vom Netzanschluss bis zum Zählerwechsel hatte.

Darüber hinaus wird das Votum 2020/54-I diskutiert, in dem sich die Clearingstelle mit der Frage befasste, wer Anlagenbetreiber gemäß § 3 Nr. 2 EEG 2017 der streitgegenständlichen Solaranlagen ist und an wen die Anspruchsgegnerin daher die Vergütungszahlungen gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2017 zu zahlen hat. Die Kammer entschied, dass Inhaber der Ansprüche auf Vergütung und Anlagenbetreiber die sechs Käufer einzeln für ihre jeweiligen Solarmodule sind.

Datum
Autor(en)

Veronika Koch, Natalie Mutlak, Martin Teichmann

Fundstelle

REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 4/2022, 229 - 231