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EuG: KWKG 2020 ist keine staatliche Beihilfe

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat mit Urteil vom 24. Januar 2024 - T‑409/21 entschieden, dass das umlagefinanzierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) in der Fassung vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138, siehe KWKG 2020) keine staatliche Beihilfe darstellt und damit der Nichtigkeitsklage der Bundesrepublik Deutschland gegen den Beschluss der EU-Kommission vom 3. Juni 2021 stattgegeben.

Die Rechtssache T‑409/21 ist unter dem Aktenzeichen C-242/24 P beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

T‑409/21

Gesetzesbezug