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Änderung des EnSiG und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften - Rechtsetzungsverfahren

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften.
 
Um die Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen, soll durch weitere Maßnahmen der Gasverbrauch in den Wintern 2022/2023 und 2023/2024 reduziert werden sowie gleichzeitig die Stromversorgung gewährleistet bleiben.
 
Hierzu sollen in verschiedenen Gesetzen Vorschriften ergänzt werden, die insbesondere die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von LNG-Anlagen verbessern, zur Beschleunigung des Stromnetzausbaus sowie zur Erhöhung der Transportkapazitäten des bestehenden Stromnetzes beitragen, die Möglichkeiten zur Lastflexibilität industrieller Großverbraucher verbessern und eine bessere Auslastung der Offshore-Anbindungsleitungen erleichtern. Durch Änderungen im Immissionsschutzrecht soll die verfahrensrechtliche Zulassung von Windenergieanlagen an Land erleichtert werden. Innovative KWK-Projekte sollen durch eine Änderung im KWKG unterjährig leichter in Betrieb genommen werden können.

Die Änderungen betreffen folgende Gesetze:

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 15. September 2022: Entwurf einer Formulierungshilfe der Bundesregierung
  • 20. September 2022: Gesetzentwurf des Bundestages (BT-Drs. 20/3497)
  • 28. September 2022: Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/3743)
  • 30. September 2022: Beschluss zur Entschließung des Bundestages (BR-Drs. 479-22(zu))
  • 30. September 2022: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 479-1-22)
  • 30. September 2022: Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 479/22)
  • 12. Oktober 2022: Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2022, S. 1726)

Nachfolgend gelangen Sie zum Energiesicherungsgesetz.

erster Entwurf vom
letzter Entwurf vom
Initiator
Bundesregierung
Kategorie
Ebene
Fundstelle (Regierungsentwurf)