Das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I 2022 S. 2512), das am 23. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ändert durch Artikel 5 das EEG 2021.
Weiterhin ändert Artikel 6 das EEG 2023 und Artikel 9 das KWKG 2023, welche am 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind.
Bemerkungen
Nachfolgend gelangen Sie zu den Gesetzgebungsmaterialien des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen sowie dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG).