Mit dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz wurde ein Pfad bis 2038 definiert Kraftwerkskapazitäten zum Einsatz von Stein- und Braunkohle zu reduzieren und zu beenden. Im Rheinischen Revier zieht der Gesetzgeber den Ausstieg auf 2030 vor. Das Gesetz adressiert Belange des Klimaschutzes und der Energiesicherheit. Es erfolgt auch eine Ergänzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung.
- 08.11.2022: Gesetzentwurf des Bundestages (BT-Drs. 20/4300); Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BT-Drs. 20/4299)
- 30.11.2022: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/4730)
- 01.12.2022: Gesetzesbeschluss des Bundestages
- 02.12.2022: Unterrichtung über den Gesetzesbeschluss des Bundestages (BR-Drs. 637/22 u. BR-Drs. 637/22)
- 16.12.2022: Beschluss des Bundesrates (BR-Drucksache 637/22(B))