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Suche in KWKG 2020 §§ 26 bis 26c

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Die KWKG-Umlage für das Jahr 2023 beträgt:

0,357 ct/kWh

 

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Die KWKG-Umlage für das Jahr 2022 beträgt:

0,378 ct/kWh

 

1

Die KWKG-Umlage für das Jahr 2021 beträgt:

0,254 ct/kWh

 

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Häufige Rechtsfrage Nr.
Textfassung vom:
zuletzt geprüft am:

Die KWKG-Umlage (bis 2016 KWKG-Aufschlag) dient dazu den Teil der KWK-Förderung zu finanzieren, den die Einnahmen aus dem Verkauf des in den geförderten Anlagen erzeugten Stroms nicht decken.

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