Der Gesetzesentwurf passt Vorschriften des EnWG aufgrund von Richtlinienvorgaben an. Er setze einen regulatorischen Rahmen für die Behandlung reiner Wasserstoffnetze im EnWG und ermögliche einen zügigen und rechtssicheren Einstieg in den schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur.
Der Aufsatz behandelt die rechtliche Frage der Erstattung von Ausgleichsenergiekosten in der Direktvermarktung. Zunächst geben die Autoren eine Übersicht über die bisherige Rechtsprechung und Literatur zum Thema.
Durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften wird das EEG grundlegend überarbeitet und zum »EEG 2021« (Urfassung).
Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.
Gang des Gesetzgebungsverfahrens:
Die Autoren stellen im Rahmen eines Rückblicks die wichtigsten Entwicklungen des Rechts der Energiewende 2019 dar.
Der Autor kritisiert die fehlende Privilegierung von Powet-to-Gas bei Umlagen und Abgaben. Vor dem Hintergrund der Vorteile von Powet-to-Gas bei der Netzdienlichkeit geht er insbesondere auf die Netzentgelte und die Netzentgeltbefreiung ein.
Die Autoren untersuchen die Vereinbarkeit der bisherigen Netzentwicklungsplanung mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien bzw. dem Gelingen der Energiewende vor dem Hintergrund der Versorgungssicherheit. Sie stellen fest, dass mit dem aktuellen Netzausbauplan zwar kurzfristig Netzengpässe vermieden würden, es aber langfristig einer Umkehr vom bisherigen Vorgehen bedarf. Sie schlagen verschiedene Maßnahmen vor, darunter z. B. eine regionale Optimierung und netzdienliche Flexibilitätsnutzung sowie eine netzdienliche Allokation und Verzahnung von Strom- und Gasnetz.
In dem Impulspapier "Stromnetze für 65 Prozent Erneuerbare bis 2030 - Zwölf Maßnahmen für den synchronen Ausbau von Netzen und Erneuerbaren Energien" wird in einem ersten Fragenkomplex der Ausbaubedarf an Photovoltaik und Windenergie ermittelt, der zur Erreichung der 65 Prozent Erneuerbaren Energien im Stromsektor nötig ist. Im zweiten Teil der Studie werden angesichts des verzögerten Netzausbaus kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Integration dieses steigenden erneuerbaren Stromanteils in ein modernisiertes Bestandsnetz sowie zu dessen besserer Auslastung identifiziert.
Die Autoren geben einen Überblick über energierechtliche Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsanwendung im Jahr 2013.
Der Autor befasst sich mit dem Dritten Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften und dem darin vorgesehenen System aus Bundesfachplanung und Netzentwicklungsplanung für den Ausbau und die Anbindung von Offshore-Windkraftanlagen. Er geht außerdem auf neu aufgeworfene Fragen insbesondere zur Entschädigung und zum Belastungsausgleich ein.
Die BNetzA hat am 27. November 2012 den Netzentwicklungsplan (NEP) 2012 der vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TransnetBW und TenneT gemäß § 12c EnWG bestätigt.