Sachverhalt: Die Klägerin beanspruche den Belastungsausgleich gemäß § 5 Abs. 1 KWKG gegen die vorgelagerte überregionale Übertragungsnetzbetreiberin aufgrund des aus einer KWK-Anlage bezogenen Stroms.
Ergebnis: Bejaht.
Begründung: Der Anspruch richte sich nach dem KWKG vom 12. Mai 2000, da sich der in Rede stehende Zeitraum vor der Aufhebung des KWKG befinde. Weiter könne der Netzbetreiber Zahlungen von dem Betreiber des vorgelagerten Netzes zum Ausgleich verlangen.
Bemerkungen
Weitere Rechtsprechung zu dem Thema: BGH, Urt. v. 6. Juli 2005 - VIII ZR 151/ 04