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Gesetzentwurf

Der Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung bezahlbarer Stromversorgung verfolgt das Ziel, bestehende Potenziale zur Sicherung der nationalen Energieversorgung, insbesondere mit Blick auf den laufenden Winter (2022/2023) sowie den darauffolgenden Winter (2023/2024), anzuheben und die Energiepreise zu dämpfen. Zu diesem Zweck sieht der Gesetzesentwurf neben einer befristeten Absenkung der Stromsteuer und des Umsatzsteuersatzes (7 % für Stromlieferungen) vor, die Berechtigung zum Leistungsbetrieb der verbliebenen Kernkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 bis zum 31.

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Rechtsprechung– XI R 18/21
Aktenzeichen: XI R 18/21

Leitsatz: Die Zahlung eines sog. KWK-Zuschlags für nicht eingespeisten, sondern dezentral verbrauchten Strom gemäß § 4 Abs. 3a KWKG 2009 führt nicht zu einer Lieferung i.S.

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Rechtsprechung– V R 45/20
Aktenzeichen: V R 45/20
Gesetzesbezug: UStG, Europarecht

Leitsatz: Liefert ein Unternehmer mit einer von ihm hergestellten Biogasanlage vorsteuerabzugsberechtigt Strom gegen Entgelt, während er die mit der Anlage erzeugte Wärme unentgeltlich auf andere Personen überträgt, handelt es sich bei der Wärmelieferung um eine Zuwendung i. S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG.

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Rechtsprechung– 11 K 201/19
Aktenzeichen: 11 K 201/19
Gesetzesbezug: UStG

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine PV-Anlage auf ihrem vermieteten Wohnhaus und verkauft den Strom an die Mietenden. Das Finanzamt sieht den Stromvertrieb als unselbständige Nebenleistung zur (steuerfreien) Vermietung und Verpachtung an und verweigert den Vorsteuerabzug. Die Klägerin versucht eine Anerkennung der Stromlieferung als eigenständige Hauptleistung zu erreichen.

Ergebnis: Bejaht.

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Rechtsprechung– 11 V 348/19

Leitsatz: Die den Betreibern von Windkraftanlagen nach den Vorschriften des EEG gewährte Marktprämie stellt umsatzsteuerlich einen nicht steuerbaren echten Zuschuss dar. Sie ist nicht vergleichbar mit dem KWK-Bonus als Entgelt von dritter Seite.

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Rechtsprechung– V R 20/18
Aktenzeichen: V R 20/18
Gesetzesbezug: UStG

Leitsätze:

1. Zweifel im Sinne von § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG, ob der leistende Unternehmer im Ausland ansässig ist, müssen sich auf im Inland erbrachte Umsätze beziehen. Ohne Inlandsumsatz besteht kein sachliches Interesse an der Erteilung der in § 13b Abs. 7 Satz 5 UStG genannten Bescheinigung.

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Rechtsprechung– 6 A 1511/16
Aktenzeichen: 6 A 1511/16

Leitsatz: Eine mögliche Stromsteuererstattung nach § 9b StromStG führt auch dann zu einer Verringerung der "zu tragenden Stromkosten", wenn das Unternehmen den für die Stromsteuererstattung notwendigen Antrag nicht stellt.

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