Die Autorin untersucht die Novelle zum MsbG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026) und beleuchtet die wesentlichen Neuregelungen kritisch unter dem Gesichtspunkt des Beschlusses des OVG Münster (Beschluss vom 04.03.2021 - 21 B 1162/20). Der Gesetzgeber komme seiner Pflicht nur bedingt nach, sodass Probleme und Rechtsfragen abzusehen seien.