§ 19 Abs. 2 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) enthält die Klarstellung, dass der Einsatz von Smart-Meter-Gateways (SMGW), die die Anforderungen der §§ 21 und 22 MsbG erfüllen, für die Übermittlung energiewirtschaftlich relevanter Mess- und Steuerungsvorgänge erforderlich ist. Die Bundesnetzagentur wurde in diesem Zusammenhang zugleich ermächtigt, erforderlichenfalls die Reichweite der energiewirtschaftlich relevanten Mess- und Steuerungsvorgänge per Festlegung zu konkretisieren.
Um dem Markt sehr kurzfristig eine erste Orientierung zu dem viel diskutierten Themenkreis der energiewirtschaftlich relevanten Daten (ERD) zu geben, veröffentlichen die Beschlusskammern 6 und 7 das Positionspapier BK6-22-253.