Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht (Energiewirtschaftsänderungsgesetz)
vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026), ändert unter anderem:
- das Energiewirtschaftsrecht (EnWG),
- das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG),
- das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG),
- das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG),
- die Stromnetz- und Gasnetzentgeltverordnung,
- die Erneuerbare-Energien-Verordnung und
- die Innovationsausschreibungsverordnung.
Unter anderem werden zur ergänzenden Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/944 die Vorschriften des EnWG angepasst. Auch sieht der Gesetzgeber regulatorisch einen Erlösmechanismus für grenzüberschreitende Elektrizitätsverbindungsleitungen vor. Und es werden Übergangsregelungen zur Behandlung von reinen Wasserstoffnetzen zu einem schrittweisen Aufbau einer nationalen Wasserstoffnetzinfrastruktur gefasst.
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