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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: MessEG, MsbG

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) sieht vor, Smart-Meter-Gateways von bestimmten, insbesondere die Digitalisierung betreffenden Anforderungen des Mess- und Eichrechts auszunehmen.

Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: MessEG, MessEV, MsbG

Vierte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung. 

Änderungen: 

  • Vereinfachungen der Vorschriften zu Software-Updates bei Smart-Metern
  • Entfristung der Eichfrist

Gang des Rechtsetzungsverfahrens:

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Aufsatz

Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Der dritte Teil wirft ein Licht auf ausgewählte Praxisprobleme. Unter der Überschrift "Genauigkeitsklassen von Messwandlern" behandeln die Autoren die Frage, welche Genauigkeitsklasse in einem konkreten Anwendungsszenario verbaut werden müsse, insbesondere angesichts der Vermutung des § 7 Abs.1 MessEG und der Anforderungen des § 6 Abs. 2 MessEG.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: MessEG, MessEV

Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Der zweite Teil handelt von den für die Praxis bedeutsamen Ausnahmetatbestände und Befreiungsmöglichkeiten im Rahmen des MessEG und der MessEV. Die Autoren erläutern die gerätebezogenen Ausnahmen des § 2 i.V.m. Anlage 1 MessEV, v.a.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: MessEG, MessEV

Die Autoren behandeln in ihrer dreiteiligen Artikelreihe Fragen der Praxis zum Mess- und Eichrecht in Industrie und Gewerbe. Dieser erste Teil beschäftigt sich mit den gesetzlichen Grundlagen (insb. dem Anwendungsbereich des MessEG), der praktischen Relevanz der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben für Industrie und Gewerbe (ins. den Pflichten des Messgeräteverwenders und des Messwerteverwenders) und den Rechtsfolgen von möglichen Verstößen. Bei Letzterem sei zwischen öffentlich-rechtlichen Sanktionen und zivilrechtlichen Vertragsverhältnissen zu differenzieren. 

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Politisches Programm

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat vor dem Hintergrund der durch das Energiesammelgesetz (EnSaG) eingeführten Neuregelungen nach den §§ 62a, 62b und 104 Abs. 10 EEG 2017 in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (

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Aufsatz

Die Autoren gehen auf die Änderungen bei den Abgrenzungen von Eigen- und Drittverbräuchen durch das Energiesammelgesetz (EnSaG), auf die Verordnung zur Berechnung der Offshore-Netzumlage und zu Anpassungen im Regulierungsrecht, auf den Hinweis 2018/10 der Clearingstelle EEG|KWKG zu Eigenversorgung bei Allgemeinstromverbräuchen sowie auf die Inbetriebnahme des Webportals des Marktstammdatenregisters ein. 

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Empfehlung 2018/33– Clearingstelle EEG|KWKG

Die Clearingstelle hat am 26. September 2019 die Empfehlung zu dem Thema „Anwendungsfragen des MsbG (Teil 3)” beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Verlängerungsbeschluss und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

In dem Verfahren wird geklärt:

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011, MessEG

Die Autoren geben in ihrem Beitrag einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Abrechnung von Ladestrom für Elektrofahrzeuge. Hierbei widmen sie sich zunächst den eichrechtlichen Vorgaben nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) und der Mess- und Eichverordnung (MessEV).

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Rechtsprechung– 3 S 39/18
Aktenzeichen: 3 S 39/18
Gesetzesbezug: BGB, MessEG

Sachverhalt: Zur Frage, ob nach § 33 Abs. 1, 2 MessEG ein grundsätzliches Verwendungsverbot für Messwerte besteht, die durch ungeeichte Messgeräte bzw. durch Messgeräte mit abgelaufener Eichfrist erfasst werden. Im konkreten Fall geht es um die Betriebskostenabrechnung der Heizkosten im Rahmen eines Mietverhältnisses.

Ergebnis: Verneint. 

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Aufsatz

Die Autoren beschäftigen sich in ihrem Artikel mit der oft schwierigen Abgrenzung zwischen Selbstverbrauch und Weiterleitung von Strom. Diese Thematik sei besonders relevant für die Entlastung von der Stromsteuer, die Begrenzung und Verringerung der EEG-Umlage, die Reduktion von Netzentgelten, weiteren Umlagen sowie Konzessionsabgaben und die Strompreiskompensation für die Mehrkosten durch den Emmissionshandel. Zur Klärung der Fragestellung untersuchen sie die einschlägigen Gesetzesgebungen, insbesond

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Politisches Programm

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat mit seinem Hinweisblatt zu Stromzählern für stromkostenintensive Unternehmen (s. Anhang) seine Verwaltungspraxis für die Antragstellung 2018 (Ausschlussfrist: 30. Juni 2018) für das Begrenzungsjahr 2019 in der Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG 2017 geregelt.

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Aufsatz
Gesetzesbezug: EnWG 2011, MessEG

Die Autoren geben einen Überblick über das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die im Notifizierungsverfahren befindliche Mess- und Eichverordnung (MessEV-E). Dabei stellen sie sowohl den Hintergrund als auch die wichtigsten Neuerungen vor und diskutieren, welche Auswirkungen sich daraus auf Energie-Verteilernetzbetreiber ergeben.

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Gesetzentwurf
Gesetzesbezug: MessEG

Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) wird das MessEG überarbeitet.

Im Anhang finden Sie die veröffentlichten Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens. Die Anhänge aktualisieren bzw. ergänzen wir regelmäßig.

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

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