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Suche in EEG 2021 §§ 84a, 85, 85a und 85b, 86

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Gesetzentwurf

Der Entwurf eines Gesetzes zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien und zur Änderung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung dient dem Zweck, die unionsrechtlichen Vorgaben aus Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Energiequellen Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte umzusetzen.

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Beschluss: Bundesnetzagentur (BNetzA)– BK6-18-032

Die Beschlusskammer verweist auf die Ausnahmeregelung bei der Messung und Bilanzierung der Energiemengen für volleinspeisende EE-Anlagen in der Direktvermarktung mit einer installierten Leistung von höchstens 100 Kilowatt (Beschluss vom 20.12.2018 - BK6-18-032).

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