Sachverhalt: Das Verfahren befasst sich mit der vorläufigen Überprüfung der Allgemeinverfügung des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu intelligenten Messsystemen. Die Klägerin beabsichtigt mit ihrer Beschwerde die Aufhebung der Vorinstanz bzgl. ihres Widerspruchs gegenüber der Allgemeinverfügung.
Ergebnis: Bejaht.
Begründung: Das OVG führt aus, dass das Zertifizierungsverfahren für intelligente Messsysteme nicht den Anforderungen für ein nahtloses Zusammenwirken genüge. Es würden lediglich Herstellererklärungen zum Zweck der Zertifizierung durch das BSI eingeholt, ohne eine eigene unabhängige Prüfung durchzuführen. Weiterhin sei die Beschränkung der technischen Möglichkeit durch eine Unterscheidung nach Einsatzbereichen und/oder Einbaugruppen rechtswidrig, da § 30 MsbG keine Ermächtigung dafür darstelle.
Hier gelangen Sie zur Marktanalyse des BSI.
Das BSI hat am 20. Mai 2022 seine Allgemeinverfügung zum Smart-Meter-Rollout zurückgenommen. Zur Absicherung des bisherigen Rollouts hat es eine Feststellung nach § 19 Abs. 6 MsbG erlassen. Weiterführende Informationen finden Sie hier.