Die Veröffentlichung des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE) „Die Vorschriften zur Windenergie an Land im Bundesnaturschutzgesetz 2022 – Aktualisierung 2025“ gibt einen kompakten Überblick über die aktuellen naturschutzrechtlichen Regelungen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus verfolgt unter anderem das Ziel, die Akzeptanz für den Windenergieausbau durch räumliche Steuerung zu erhöhen. Hierzu sieht der Entwurf einen Regelungsansatz vor, der dem Ziel einer räumlichen Begrenzung des Windenergieausbaus dient. Mit der Etablierung eines Plansicherungsinstruments soll den Planungsträgern ermöglicht werden, den ungesteuerten Zubau von Windenergieanlagen während laufender Planverfahren zu unterbinden.
Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.
Bitte beachten Sie, dass das Gesetz in Folge der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 nicht mehr beschlossen wurde.
Gegen die Ausweisung von Windenergiegebieten (4 WindBG) können gem. §§ 12 bis 18a LuftVG, insbesondere aufgrund luftverkehrsrechtlicher und militärischer Belange, Einwendungen erhoben werden.
Der „Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamts gemäß § 63 Abs. 3 i. V. m. § 35 EnWG und § 48 Abs. 3 i. V. m.
Die Vollzugsempfehlung gibt Auslegungshinweise zu § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), um der immisionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörde die Anwendung der Regelung in der Praxis zu erleichtern. Die Vorschrift dient der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Land.
Zur Umsetzung und zum Vollzug des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Wind-an-Land-Gesetz) hat die Fachkommission Städtebau und der Ausschuss für Recht und Verfahren der Ministerkonferenz für Raumordnung die im Anhang zum Herunterladen bereitgestellte Arbeitshilfe beschlossen.
In dem Entwurf des Klimaschutzprogramms 2023 der Bundesregierung werden die Klimaschutzmaßnahmen für die Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) im Einzelnen ausgeführt. Zudem werden die unterstützenden Maßnahmen dargestellt, die sektorenübergreifende Wirkung entfalten sollen, u. a.
Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze sieht u. a. Gesetzesanpassungen des im letzten Quartal 2022 in Kraft gesetzten Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes, des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz sowie des Strompreisbremsegesetzes vor.
Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren (BauLPDigG) - Rechtsetzungsverfahren
Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften verfolgt das Ziel, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich zu beschleunigen. Insbesondere im Bauplanungsrecht soll die Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorrangig umgesetzt werden. Sie können das Gesetz hier einsehen.
Das Gesetz beinhaltet Änderungen zu folgende Gesetzen:
Mit dem Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien im Städtebaurecht werden insbesondere zwei Ziele verfolgt.
Zum einen soll ein ausdrücklicher Privilegierungstatbestand für Vorhaben zur Herstellung oder Speicherung von Wasserstoff geschaffen werden, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit Windenergieanlagen stehen. So soll auch dem Abschalten von Windenergieanlagen bei Netzengpässen entgegengewirkt werden.
Zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 und der Einhaltung des 1,5-Grad Klimaschutz-Pfads, zu dem sich die EU im Klimaschutz-Abkommen von Paris verpflichtet hat, beinhaltet das Gesetzespaket zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (WaLG) das Gesetz zur Festlegung von Freiflächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windflächenbedarfsgesetz WindBG).