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Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) - Rechtsetzungsverfahren

Die Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) verfolgt das Ziel, dass Nachweisverfahren im Rahmen des Netzanschlussprozesses zu beschleunigen und massentauglich zu gestalten.

Dieses Ziel soll vor allem durch die Erweiterung der in der NELEV vorgesehenen Ausnahmeregelung von zertifizierungspflichtigen Erzeugungsanlagen erreicht werden. Die Regelung ist für Erzeugungs- und Speicheranlagen mit einer installierten Gesamtleistung bis 500 kW und einer Einspeiseleistung bis 270 kW vorgesehen. Bis zum Abschluss der Anpassung der Technischen Anschlussregeln (TAR) sollen in einer Übergangsphase die Regelungen der Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) gelten.

Um zu gewährleisten, dass auch künftig Erzeugungs- und Speicheranlagen regelkonform an das Netz angeschlossen und betrieben werden, soll ein Register in Form einer über das Internet zugänglichen Datenbank eingerichtet werden. Das Register soll u. a. über den aktuellen Gültigkeitsstatus der von den Herstellern zertifizierungspflichtiger Einheiten und Komponenten eingereichten Zertifikaten informieren.

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 14. September 2023 - Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BR-Drs. 456/23)
  • 24. November 2023 - Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 456/23(B))

Hier gelangen Sie zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung.

erster Entwurf vom
Initiator
Bundeswirtschaftsministerium
Kategorie
Ebene
Gesetzesbezug
Fundstelle (Regierungsentwurf)

bmwk.de