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Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes - Rechtsetzungsverfahren

Zur Umsetzung der durch das Europäische Parlament und dem Rat der Europäischen Union am 18. Oktober 2023 erlassenen Richtlinie (EU) 2023/2413 („Renewable Energy Directive III“ bzw. „RED III“, Erneuerbare-Energien-Richtlinie) werden Änderungen im Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz, WindSeeG), im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz), im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) sowie im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) vorgenommen.

Zukünftig soll der Flächenentwicklungsplan Beschleunigungsflächen festlegen. Des Weiteren soll die Errichtung von Anlagen zur Wasserstofferzeugung auf See im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Die Planfeststellungsbehörde kann zukünftig Infrastrukturgebiete für die Umsetzung von Netzprojekten ausweisen. Neun weitere Netzausbauvorhaben werden vorgelagert in den Bundesbedarfsplan aufgenommen.

Der Gesetzesentwurf novelliert die folgenden Gesetze:

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 02.04.2024: Referentenentwurf des BMWK, BMWSB und BMUV
  • 05.04.2024: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 157/24)
  • 29.04.2024: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/11226)
  • 03.05.2024: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 157/1/24)
  • 17.05.2024: Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 157/24(B))
  • 29.05.2024: Unterrichtung durch die Bundesregierung (BT-Drs. 20/11558)
  • 03.07.2024: Erste Beschlussempfehlung und Erster Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/12145)

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