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Drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) - Rechtsetzungsverfahren

Ziel des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ist die Schaffung eines rechtlichen und regulatorischen Rahmens für eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung zur nationalen Wasserstoffinfrastruktur.  Um ein flächendeckendes, vermaschtes Wasserstoffnetz aufzubauen, wird ein Teil der vorhandenen Leitungsinfrastruktur umgestellt. Zudem werden Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher in die Infrastruktur eingebunden. Auf einer ersten Stufe soll ein Wasserstoff-Kernnetz, auf einer zweiten Stufe die flächendeckende Entwicklung eines Wasserstoffnetzes für die Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs geschaffen werden. 

Mit den Regelungen des Gesetzesentwurfs wird auch die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie umgesetzt.

Hinweis: Die Bezeichnung des Gesetzesentwurfs wurde im Laufe des Rechtsetzungsverfahren in „Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ geändert.

Gang des Gesetzgebungsverfahrens:

  • 16.11.2023: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 590/23)
  • 04.12.2023: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 590/1/23)
  • 12.12.2023: Antrag des Landes Baden-Württemberg (BR-Drs. 590/2/23)
  • 15.12.2023: Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs. 590/23 (B))
  • 11.01.2024: Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 20/10014)
  • 10.04.2024: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (BT-Drs. 20/11017)
  • 12.04.2024: Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages (BR-Drs. 168/24)
  • 17.04.2024: Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 168/1/24)
  • 26.04.2024: Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 168/24(B))

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